Kieler Gericht erkennt keine Straftat Kondom beim Sex heimlich abgezogen - Gericht spricht Mann frei

Ein Kondom liegt auf einem Tisch neben einem Handy, einem Autoschlüssel und einer Sonnenbrille, Symbolbild Untreue | Verwendung weltweit, Keine Weitergabe an Wiederverkäufer.
Mann lässt Kondom gegen den Willen der Frau weg und wird vor Gericht freigesprochen.
picture alliance / imageBROKER, Thomas Knauer

Das Landgericht Kiel hat einen Mann freigesprochen, der trotz anders lautender Absprache kein Kondom beim Sex mit einer Frau verwendete. Wie das Magazin „Stern“ berichtete, gestand der Angeklagte, dass er bei dem Vorfall im März 2018 einfach ungeschützt mit der Frau schlief. Die bemerkte irgendwann, dass der Mann kein Kondom verwendete und erstattete Anzeige.

Richter erkennt im Verhalten des Mannes keine Straftat

Der 39-Jährige entschuldigte sich während des Prozesses für sein Verhalten. Am Ende wurde er sogar freigesprochen, weil das Gericht den Sex ohne Kondom nicht als Straftat wertete.

Der Richter habe das Verhalten des Mannes zwar als „erheblichen Vertrauensbruch“ bezeichnet, zitierte das Magazin eine Gerichtssprecherin. Da der Sex einvernehmlich stattgefunden habe, wurde der Mann freigesprochen. Aus Sicht des Richters kenne das Gesetz keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, der strafbar sei.

Frau hätte ohne Kondom nicht freiwillig mit dem Mann geschlafen

Die Anwältin der Frau hält das dem Bericht zufolge für ein „fatales Signal“. Die Frau wäre nicht mit dem Sex einverstanden gewesen, hätte sie gewusst, dass der Mann kein Kondom benutzte. Als sie es bemerkt, brach sie den Geschlechtsverkehr ab und verließ die Wohnung.

Die Anwältin warf dem Angeklagten vor, ihre Mandantin gedemütigt und instrumentalisiert zu haben. Er habe sie nicht nur der Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft, sondern auch der möglichen Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten ausgesetzt. Auch die Staatsanwaltschaft bewertete den Fall als sexuellen Übergriff und plädierte auf neun Monate Bewährung und eine Geldstrafe.

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Stealthing kann als Straftat gewertet werden

„Stealthing“ – also das heimliche Abziehen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs – kann auch in Deutschland als sexueller Übergriff bestraft werden. Im Juli 2020 entschied das Berliner Kammergericht als erstes Oberlandesgericht in Deutschland, dass es strafbar ist, das Kondom während des Geschlechtsverkehrs heimlich abzunehmen und in den Körper des Partners zu ejakulieren. Es ging dabei um den Fall eines Polizisten, der heimlich ungeschützten Sex mit einer Frau hatte. Für Fälle von Stealthing, bei denen es nicht zu einer Ejakulation kommt, herrscht in Deutschland weiter rechtliche Unsicherheit.