Vier Jahre und neun Monate Haft

Mädchen in Schulbus missbraucht – Fahrer muss jahrelang in den Knast

Landgericht Kleve
Das Klever Landgericht hat den 52-Jährigen für drei Fälle der Vergewaltigung verurteilt.
deutsche presse agentur

Ein 52-jähriger Mann aus Kleve (Nordrhein-Westfalen) ist wegen mehrerer Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er soll unter anderem ein Mädchen in einem Schulbus vergewaltigt haben, wie die "Rheinische Post" (RP) berichtet.

Missbrauch in Kleve: Mädchen lebte im selben Haus wie der Täter

Eltern hätten offenbar keinen Grund gehabt, dem Schulbusfahrer nicht zu vertrauen, berichtet das Blatt. Er fuhr täglich das Schulbustaxi zwischen Rees und Kleve. Doch das Vertrauen war nicht gerechtfertigt: Das Klever Landgericht verurteilte ihn für drei Fälle der Vergewaltigung – einmal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und für einen Fall des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Neben dem Mädchen aus dem Schulbus wurde ein Mädchen Opfer, das im selben Mehrfamilienhaus wie der 52-Jährige lebte.

Schulbusfahrer filmte Missbrauch

Am ersten Verhandlungstag hatte der Busfahrer gesagt, die Initiative zu sexuellen Handlungen sei jeweils von den Minderjährigen ausgegangen: Die Mädchen hätten ihn provoziert. Doch die Staatsanwaltschaft erklärte, der 52-Jährige habe die Mädchen unter Druck gesetzt, indem er ihnen drohte, sie bei ihren Pflegeeltern schlechtzumachen.

Der Mann filmte seine Taten sogar, die Polizei stellte die Videos später sicher. Auf den Aufnahmen ist er laut RP zu hören, wie er zu einem Mädchen sagt, es solle "nicht rumzicken".

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Kleve: Polizei stellt gelöschte Dateien wieder her

Die Missbrauchsvorwürfe wurden im Umfeld eines der Mädchen bekannt, seine Mutter wendete sich an die Polizei. Bei einer Wohnungsdurchsuchung beim 52-Jährigen stellten die Beamten Datenträger sicher und stellten darauf gelöschte kinder- und jugendpornografische Dateien wieder her.

Der Mann wurde auch wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien angeklagt – doch die Anklagepunkte wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt: Die Strafe dafür wäre im Hinblick auf die Gesamtstrafe zu gering gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (bst)