Beantragung, Gültigkeit, Kosten
Aus für den Kinderreisepass besiegelt! Was Eltern jetzt wissen sollten

Der Kinderreisepass hat ausgedient! Am 30. Juni hat der Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ beschlossen, das auch die Abschaffung des herkömmlichen Kinderreisepasses beinhaltet. Stattdessen sollen zukünfig auch Kinder unter zwölf Jahren den Standard-Reisepass erhalten. Worauf müssen Eltern jetzt achten? Was ist zu tun? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche Vor- und Nachteile hat der neue elektronische Reisepass für Kinder?

Mit dem neuen Modell ist der bürokratische Aufwand deutlich geringer, weil die Gültigkeitsdauer länger ist. Es muss nicht mehr jedes Jahr ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Allerdings gibt es dafür eine Bedingung: Das Kind muss auf dem Foto einwandfrei zu erkennen sein. Das dürfte gerade bei Babys und Kleinkindern, die sich in den ersten Lebensjahren stark verändern, nicht immer möglich sein. Das bedeutet wiederum, dass Eltern nicht selten schon vor Ablauf der sechs Jahre einen neuen Reisepass beantragen müssen, wenn das Kind nicht mehr einwandfrei zu erkennen ist.
Was kostet der Reisepass?
Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 13 Euro, dann werden die normalen Gebührensätze fällig. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 60 Euro zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig.
Teurer wird es, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird. Ob das alte oder das neue Modell kostengünstiger ist, hängt auch davon ab, wie oft das Kind ins außereuropäische Ausland reist und wie oft Eltern dazu eine Verlängerung oder einen neuen Kinderreisepass beantragt haben. Eine Verlängerung kostete lediglich sechs Euro.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Ab Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen, der elektronische Reisepass kann jetzt schon beantragt werden. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig. Der Bundesrat muss das Gesetz noch durchwinken. (psc)