Hat man ein Recht auf Sonderurlaub, wenn das Haustier stirbt?
Emma (18) ging nach Tod ihres Hundes nicht zur Arbeit - und wurde entlassen

Als ihre geliebte Yorkshire-Terrier-Dame Millie ganz plötzlich stirbt, ist Emma McNulty aus Glasgow am Boden zerstört. Die Hündin hatte sie 14 Jahre lang durchs Leben begleitet, war für sie ein enges Familienmitglied. Um in Ruhe um Millie trauern zu können, meldet sich die 18-jährige Restaurantangestellte für den Tag im Job ab. Ihr Chef zeigt dafür aber kein Verständnis - stattdessen entlässt er sie, wie Emma erzählt.
Böse Nachrichten statt Mitgefühl
"Ich war am Boden zerstört und fühlte mich auch körperlich zu krank, um zu arbeiten", erzählt Emma. "Anstatt das Mitgefühl zu zeigen, von dem in meinem Vertrag die Rede war, wurden mir eine Reihe böser Nachrichten geschickt und ich musste einen Ersatz für meine Schicht finden", so die 18-Jährige. Doch das gelang ihr nicht. Deshalb wurde sie für den Rest der Woche beurlaubt und bekam kurz darauf per E-Mail die Kündigung.
Petition für Trauerurlaub nach Haustier-Tod

Emma hat nach dem Vorfall eine Petition gestartet, in der sie sich für Trauerurlaub nach dem Tod eines Haustieres einsetzt. "Ein Familienhaustier (in meinem Fall ein Hund) ist genauso wichtig wie ein menschliches Familienmitglied. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen dies anerkennen und den Menschen die Zeit geben, die sie brauchen, um zu trauern", schreibt sie in ihrer Kampagne. Mehr als 20.000 Menschen haben die Petition bereits unterschrieben.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Generell gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Tod eines Haustieres - auch in Deutschland nicht. Hier kann man nur auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen. Eventuell gestattet dieser in einem solchen Fall, spontan reguläre Urlaubstage zu nehmen.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht aber meist, wenn enge Familienangehörige wie der Ehepartner, ein Elternteil oder ein Kind versterben. In der Regel gewährt der Arbeitgeber in solchen Fällen jeweils zwei Tage Sonderurlaub. Stirbt ein Großeltern- oder Schwiegerelternteil, besteht meist kein Anspruch. Hier hängt es von der Kulanz des Arbeitgebers ab, ob man einen freien Tag gewährt bekommt.
Üblicherweise ist im Arbeitsvertrag geregelt, wann und in welchem Umfang man als Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub hat. Ist das nicht der Fall, muss man prüfen, ob der Anspruch auf Sonderurlaub in den Betriebsvereinbarungen des Unternehmens geregelt ist.