Hochzeit, Todesfall & Umzug: Wann steht mir wie viel Sonderurlaub zu?
Hochzeit, Umzug oder Geburt des eigenen Kindes: Hier steht Ihnen Sonderurlaub zu. Die meisten Arbeitgeber richten sich dabei nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Wir erklären, in welchen Fällen der Arbeitnehmer zusätzlich bezahlte Urlaubstage nehmen kann.
Anlässe für Sonderurlaub

Wie viele Tage Sonderurlaub vom Arbeitgeber gewährt werden, hängt mit dem Anlass zusammen. Sonderurlaub kann bei der eigenen Hochzeit, Geburt des Kindes, Umzug oder bei einem Todesfall eines nahen Angehörigen genommen werden. Dies sind persönliche Gründe, die den Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden für eine kurze Zeit von der Arbeit verhindern. Zur Orientierung, wie lange ein Sonderurlaub sein kann, dient Paragraph 29 TVöD.
Geburt des Kindes
Bei der Geburt des eigenen Kindes kann der werdende Vater Sonderurlaub nehmen. Wie viele Tage das sind, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Mütter sind durch den Mutterschutz sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach bereits freigestellt. Sie benötigen keinen Sonderurlaub.
Hochzeit
Die möglichen Sonderurlaubstage finden Sie auch im Falle der eigenen Hochzeit im Arbeits- oder Tarifvertrag. In diesem oder auch in eventuellen Betriebsvereinbarungen kann der Sonderurlaub zur Hochzeit explizit ausgeschlossen sein. Manche Firmen gewähren ihren Angestellten sogar zwei oder drei Tage Sonderurlaub. Hier findenSie mehr Informationen zum Sonderurlaub bei Hochzeiten.

Todesfall
Im Falle des Todes des Ehepartners, Kindes oder Elternteils stehen dem Arbeitnehmer laut TVöD zwei Tage Urlaub zu. Strittig ist der Todesfall von Großeltern, Geschwistern oder Schwiegereltern. Hier kommt es auf den Arbeitgeber an.
Pflege einen erkrankten Angehörigen
Laut des TVöD gibt es Sonderurlaub für die Pflege von kranken Angehörigen. Ein Tag Sonderurlaub gibt es für die Pflege von Angehörigen im selben Haushalt. Bei Kindern bis 12 Jahre gibt es bis zu vier Tage. Wenn ein Kind behindert und pflegebedürftig ist und dessen Betreuungsperson erkrankt ist, gibt es auch vier Tage Sonderurlaub.
Umzug in eine andere Stadt
Auch bei einem arbeitsbedingten Umzug in eine andere Stadt gibt es einen Tag Sonderurlaub. Manche Arbeitgeber gewähren auch Sonderurlaub, wenn aus privaten Gründen umgezogen wird.
Arbeitsjubiläen
Wenn ein 25- oder 40-jähriges Arbeitsjubiläum ansteht, kann es auch einen Tag Sonderurlaub geben.
Arztbesuche
Für einen zwingenden Arztbesuch, der nicht außerhalb der Arbeitszeiten wahrgenommen werden kann, kann es eine bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber geben. Aber nur für die An- und Abfahrtzeit sowie die Behandlungszeit.
Gerichtstermine
Wenn Sie vor Gericht erscheinen müssen, beispielweise für eine Zeugenaussage, werden Sie bezahlt beurlaubt. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer das Gerichtsverfahren verschuldet hat.