Neues Gesetz verabschiedet
Russland: Nawalny-Unterstützer dürfen bei Wahlen nicht mehr kandidieren

In Russland dürfen Mitarbeiter und Unterstützer des inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny in Zukunft nicht mehr bei Wahlen kandidieren. Die Duma, das russische Parlament, verabschiedete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz. Es verbietet demnach Unterstützern oder Mitgliedern „extremistischer oder terroristischer Bewegungen“ die Teilnahme an allen Wahlen. Zuvor hatten Behörden die politischen Organisationen Nawalnys ohne Gerichtsurteil auf eine Liste solcher Organisationen gesetzt
Von allen Wahlen ausgeschlossen
Das Gesetz war noch einmal nachgeschärft worden. Ursprünglich sollte es nur für Duma-Wahlen gelten, jetzt gilt es für alle Wahlen. Demnach soll auch niemand, der Nawalny unterstützt oder seinen Organisationen Geld gibt, antreten dürfen. Derzeit entscheidet ein Moskauer Gericht über einen Antrag der Staatsanwaltschaft, auch die Anti-Korruptions-Stiftung Nawalnys als extremistisch einzustufen.
Großer Druck auf Nawalny-Unterstützer
Die Stiftung deckt immer wieder Fälle von Korruption, persönlicher Bereicherung und Amtsmissbrauch im russischen Machtapparat auf. Die Ermittler gehen aber meist gegen die Enthüller und nicht gegen die belasteten Staatsbeamten vor. Auch Unterstützer Nawalnys sehen sich großem Druck ausgesetzt: Zuletzt hatten Angestellte des öffentlichen Dienstes wie bei der Metro in Moskau berichtet, dass sie wegen Unterstützung für Nawalny ihre Arbeit verloren hätten.
Nawalny weiterhin in Haft
Alexej Nawalny ist bereits seit mehr als 125 Tagen in einem Straflager inhaftiert. Der Kremlgegner wurde am 17. Januar bei seiner Rückkehr aus Deutschland, wo er sich von einem Mordanschlag mit dem Nervengift Nowitschok erholt hatte, in Moskau festgenommen. Jetzt seien drei weitere Strafverfahren gegen ihn eröffnet wurden, teilte er am Dienstag mit.
In einem Fall werde ihm die Beleidigung einer Richterin während einer Gerichtsverhandlung vorgeworfen. Zudem solle er sich wegen Veruntreuung von Spenden an seinen Anti-Korruptions-Fonds FBK verantworten. Beim dritten Verfahren geht es dem Oppositionellen zufolge „um die Gründung einer gemeinnützigen Organisation, die die Persönlichkeit und Rechte der Bürger verletzt“. Dies stehe wohl im Zusammenhang mit dem Enthüllungsvideo „Ein Palast für Putin“, in dem Nawalny Kremlchef Wladimir Putin ein aus Schmiergeldern finanziertes luxuriöses Anwesen am Schwarzen Meer zuschreibt. (dpa / rcl)