Heute ist der Stichtag
Ab sofort gilt die Impfpflicht in Hessens Gesundheitswesen
Ab heute greift die Impfpflicht in Hessen für die Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Die Umsetzung dieser Pflicht wird in mehreren Stufen erfolgen, zunächst einmal soll der Impfstatus der Beschäftigten an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Trotz Fachkräftemangel in der Pflege sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband diese Pflicht noch recht gelassen.

Impfverweigerern droht Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro
Konkret betroffen von der Impfpflicht in der Pflege und im Gesundheitswesen sind nun 247.600 Menschen in Hessen. Das hatte das Sozialministerium mitgeteilt. 22.100 Beschäftigte von ihnen haben Umfragen zufolge keine Angabe zu ihrem Impfstatus gemacht.
Bereits beschäftigtes Personal ist bis zum 15. März verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Nach dieser Frist hat die Leitung das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen, das den Nachweis auch ohne Benachrichtigung anfordern kann. "Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Wohlfahrtsverband: Betretungsverbot kann Wochen bis Monate dauern
Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen befürchtet wegen der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen zunächst keine gravierenden Engpässe in der Pflege. Man sehe dem Start der Impfpflicht „einigermaßen gelassen“ entgegen, sagte eine Sprecherin in Frankfurt. Ungeimpfte Beschäftigte dürften ja erst einmal weiterarbeiten, bis das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot ausspricht. „Und das kann wegen des Verfahrens Wochen bis Monate dauern.“

Generell hohe Impfquote in Pflegeeinrichtungen
Die Träger etwa von Pflegeeinrichtungen leisteten nach wie vor Überzeugungsarbeit, um die noch ungeimpften und impffähigen Mitarbeitenden von einer Impfung zu überzeugen, sagt die Sprecherin. Die Impfquote in den Einrichtungen habe schon vor Einführung der Impfpflicht weit höher gelegen als im Bevölkerungsdurchschnitt. In stationären Pflegeeinrichtungen betrage sie beispielsweise 91 Prozent, in teilstationären Einrichtungen 95 Prozent.
Ob tatsächlich Beschäftigte wegen der Impfpflicht kündigen, sei schwer einzuschätzen, vermutlich aber nicht in erheblichem Maße, erklärte die Verbandssprecherin. „Denn Ungeimpfte könnten ja in keiner anderen Einrichtung des Pflege- und Gesundheitswesens oder der Behindertenhilfe arbeiten und müssten sich somit beruflich komplett neuorientieren.“ Aus der Eingliederungshilfe sprachen Träger von Einzelfällen, in denen Ungeimpfte kündigten und in Bereiche wechselten, in denen es keine Impfpflicht gibt, etwa in der Kinder- und Jugendhilfe.
Liga der Wohlfahrtspflege: "Erster Schritt zur allgemeinen Impfpflicht"
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen begrüßt die Einführung der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Damit würden Menschen, die in Einrichtungen leben oder von ambulanten Diensten versorgt werden, geschützt. „Allerdings kann dies nur der erste Schritt sein hin zu einer allgemeinen Impfpflicht“, erklärt der Liga-Vorstandsvorsitzende Carsten Tag in Wiesbaden. Die Beschäftigten in der Pflege, Eingliederungshilfe und den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe seien nicht die Pandemietreiber. „Daher ist es auch ein wichtiges Signal an sie, dass sich der Bundestag im April mit der allgemeinen Impfpflicht beschäftigen will“, bekräftigt Tag.
Gerade mit Blick auf den kommenden Herbst sei das dringend nötig, da eine weitere Infektionswelle bevorstehe. (dpa/kmü)