Neue Maßnahmen im hessischen Pflege- und Gesundheitswesen
Die Impfpflicht kommt stufenweise - 2.500 Euro Bußgeld drohen

Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen ab Mitte März soll in Hessen stufenweise umgesetzt werden. Wie das Sozialministerium am Freitag auf Anfrage mitteilte, melden die Einrichtung zunächst bis Ende März an die Gesundheitsämter, welche Mitarbeiter keinen Nachweis vorgelegt haben. Anschließend sollen diese Beschäftigten vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert werden, diesen Nachweis nachzureichen. Es gilt eine vierwöchige Frist.
Geldbuße bis zu 2.500 Euro, wenn kein Impfnachweis erfolgt
Die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betrifft 247.600 Beschäftigte in Hessens Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Gesundheitsberufen. Nach Angaben des Ministeriums sind 22.100 Beschäftigte (neun Prozent) entweder nicht geimpft oder haben in entsprechenden Umfragen keine Angabe zu ihrem Impfstatus gemacht.
Bereits beschäftigtes Personal ist bis zum Ablauf des 15. März verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Nach dieser Frist hat die Leitung das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen, das den Nachweis auch ohne Benachrichtigung anfordern kann. "Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. (dpa)