Nicht bis Mitte März umsetzbar

Gesundheitsämter schlagen Alarm: Können Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht kontrollieren

Eine viel diskutierte Frage in diesen Tagen: Ist die Impfpflicht umsetzbar? Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen ist sie bereits beschlossene Sache und soll am 15. März in Kraft treten. Doch nun schlagen die Gesundheitsämter Alarm: Sie sehen sich nicht in der Lage, das bis Mitte März umzusetzen und zu kontrollieren.

Heißt: Auch nach dem 15. März werden wohl weiter Ungeimpfte auf den Stationen in unseren Krankenhäusern oder in Pflegeheimen ihren Dienst machen. Die Forderungen nach einer Verschiebung der Impfpflicht werden lauter.

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Gesundheitsämter rechnen mit 5 bis 10 Prozent Ungeimpften

Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können.“

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen sind - oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht. Diese müssen dann jeden Einzelfall unter die Lupe nehmen.

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Es bedarf einer "Prüfung jedes Einzelfalls"

„Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen. Das bedeutet, dass es einer Prüfung jedes Einzelfalls bedarf“, erläutert Bruns-Philipps. Die Beschäftigten dürfen damit zunächst einmal weiterarbeiten. Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem „Business Insider“.

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Patientenschützer: "Impfpflicht darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden"

Die Forderungen nach einer Verschiebung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen werden derweil lauter.

"Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden", sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen.

"Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen", sagte Brysch. Lauterbach müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei. "Ein Aufschub ist dringend geboten."

Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, regte eine Fristverlängerung an. "Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht. Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt, und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen", sagte er der "Rheinischen Post". (dpa/eku)

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