Justizministerin Lambrecht stellt klar

Impfabfrage vom Chef: Nur in Ausnahmesituationen!

Auftaktveranstaltung DigitalPakt Alter Aktuell, 17.08.2021, Berlin, Christine Lambrecht die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Portrait bei offiziellen Startschuss zum DigitalPakt Alter im Paul Gerhardt Stift dem Zukunftshaus Wedding in Berlin. Das Zukunftshaus Wedding ist einer von 100 ausgezeichneten digitalen Erfahrungsorten in Deutschland. Die Erfahrungsorte begleiten auf vorbildliche Weise aeltere Menschen in die digitale Welt. Berlin Berlin Deutschland *** Launch event DigitalPakt Alter Current, 17 08 2021, Berlin, Christine Lambrecht the Federal Minister for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth in portrait at the official launch of the DigitalPakt Alter at the Paul Gerhardt Stift the Zukunftsha
Jutiszministerin Christine Lambrecht
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Ist es die Möglichkeit, seine Mitarbeiter vor Corona besser zu schützen oder ist es ein Thema, das den Chef einfach gar nichts angeht? Die Frage, ob der Arbeitgeber den Impftstatus seiner Mitarbeiter abfragen darf, wird seit Tagen diskutiert. Jetzt hat sich die Bundesjustizministerin dazu geäußert. Sie sagt: Eine Auskunft sei nur in Ausnahmefällen vertretbar.
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Heil: "Solche Entscheidungen brauchen klare Rechtsgrundlage"

„Gesundheitsdaten von Beschäftigten sind besonders sensibel, dazu gehört auch die Frage einer Impfung gegen das Coronavirus“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ein Auskunftsrecht sei nur in bestimmten Fällen vorstellbar, „in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht“.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendierte nach eigenen Worten zuletzt dahin, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber zumindest in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist dafür. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt die Pläne hingegen mit Verweis auf den Datenschutz strikt ab. Arbeitsminister Hubertus Heil sagte im RTL-Interview: „Wenn Herr Spahn einen Vorschlag hat über das Infektionsschutzgesetz, dann soll er ihn vorlegen, aber ich kenne bislang keinen solchen Vorschlag an dieser Stelle und solche Entscheidungen brauchen auch immer eine klare Rechtsgrundlage.“

Lauterbach: Im Sinne der Arbeits- und Kundensicherheit - Ja zur Abfrage

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach steht der Abfrage des Impfstatus durch den Arbeitgeber positiv gegenüber, und zwar im Sinne der Arbeits- und auch Kundensicherheit, wie er im Video erklärt.

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Drei Arbeitgeber - drei Meinungen

Die Debatte ist schwierig – auch unter Arbeitgebern gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. So sagt zum Beispiel David Zimmermann, Besitzer eines Fitnessstudios in Wiesbaden zu RTL: "Das ist wirklich einer der absolut sinnvollen Vorschläge, den Unternehmen ein bisschen Handlungssicherheit zu geben. Es ist sehr gut, wenn ich weiß, wer in meiner Firma geimpft ist und wer nicht."

Ganz anders sieht das Frisörin Melanie Holz. Sie hat 13 Mitarbeiterinnen in ihrem Friseursalon. Ihre Angestellten nach dem jeweiligen Impfstatus zu fragen, findet sie unmöglich: "Ich frag ja jetzt auch keine Mitarbeiterin, die ich neu einstelle, oder die schon lange bei uns arbeitet, ob sie schwanger ist. Oder wenn sie sich krank meldet, was sie jetzt hat."

Und Bäckermeister Servet Özdag ist davon überzeugt: „Es müssen alle machen, es ist eine Pandemie, es ist nicht irgendeine Grippewelle, die man mal eben wegsteckt mit ‘WickMediNight’ und Hau-mich-tot.“

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Gäbe es eine rechtliche Grundlage?

Stefan Birk, Datenschutzbeauftragter in Baden-Würtemberg
Stefan Birk, Datenschutzbeauftragter in Baden-Würtemberg: "Das ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Beschäftigten."
RTL, RTL, RTL

Aber gäbe es überhaupt eine Grundlage für eine solche Entscheidung? Stefan Brink ist Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg. Er sagt im RTL-Interview: "Das ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Beschäftigten und wenn der Staat das den Arbeitgebern erlauben möchte, dann braucht er sehr, sehr gute, schlagende Argumente." Auch eine Befristung hält der Datenschützer für ungeeignet. „Das ist weder Fisch noch Fleisch, das überzeugt mich nicht.“ (eku/dpa)

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