Gesetz muss dafür geändert werden
Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen? Spahn schließt es nicht aus!
Es ist ein heikles Thema: Darf der Chef oder die Chefin fragen, ob ihre Mitarbeiter geimpft sind? Jetzt hat sich der Bundesgesundheitsminister dazu geäußert – er könne sich vorstellen, dass der Arbeitgeber fragen darf...
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„Ich tendiere zunehmend zu ja“
Spahn sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte der CDU-Politiker in der ARD-Sendung „Hart aber fair“. So werde es ja im Restaurant auch gemacht.
Auf die Frage, wie seine Haltung dazu sei, sagte Spahn: „Ich tendiere zunehmend zu ja.“ Er argumentierte: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“
Bisher ist die Impfstatus-Abfrage nur in Arztpraxen und Krankenhäusern erlaubt, denn ungeimpfte Ärzte z.B. würden ihre Patienten gefährden. Für alle anderen fallen sie unter das Persönlichkeitsrecht - und sind deshalb eigentlich nicht zulässig.
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Arbeitgeberverbände: "Brauchen jetzt eine klare Ansage"
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, hatte erklärt: „Unternehmen und Betriebe brauchen jetzt eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen.“
Im Video ordnet RTL-Reporter Holger Schmidt-Denker aus Berlin die Erfolgschancen und die Auswirkungen einer solchen Entscheidung ein.
Kritiker fürchten Missbrauch von Gesundheitsdaten
Kritik kommt hingegen von Datenschützern. „Das ist die Befürchtung, die wir Datenschützer haben, dass man an einem bestimmten Punkt mal anfängt, beim Impfstatus und damit im Prinzip das Tor öffnet dafür, dass der Arbeitgeber sich zukünftig für die Gesundheit im Allgemeinen bei Beschäftigten sich interessieren“, sagt Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg.
Andererseits aber ist der Arbeitgeber auch in Zeiten sich wieder füllender Großraumbüros verpflichtet, für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. „Die Konsequenzen dieser Auskunftsverweigerung sind enorm: der Arbeitgeber weiß nicht, mit wem er diesen Mitarbeiter noch zusammen arbeiten lassen darf“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel.
Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen schließt Spahn aus
Einer Impfpflicht auch für bestimmte Berufsgruppen wie den Pflegeberufen erteilte Spahn erneut eine Absage. Es sei seine Sorge, „dass eine verpflichtende Impfung - auch berufsgruppenbezogen - am Ende das nicht leichter macht, dass wir alle dabei behalten, sondern wir viele auf diesem Weg verlieren werden“. (dpa/eku)