Prozess in Hamburg sollte alles aufklären

Hochschwangere Frau schreibt Mann (69) im Internet - und tötet ihn danach?

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Die mutmaßliche Mörderin soll zum Tatzeitpunkt im neunten Monat schwanger gewesen sein.
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von Jessy Siodlaczek und Kai Michèl Bülter

Über das Internet lernt ein Hamburger eine junge Frau kennen. Wenig später soll sie den 69-Jährigen zu Hause besucht haben, um ihn auszurauben und zu töten. Dabei ist die 38-Jährige zu dem Zeitpunkt im neunten Monat schwanger.

Landgericht Hamburg: WhatsApp-Chats vorgelesen

Die schwangere Frau ist auf der Suche nach einem neuen Job. Über das Internet lernt sie den 69-jährigen Hamburger kennen und sie verabreden sich. Doch scheinbar ist die 38-Jährige mit dem Treffen unzufrieden. Beim Prozessauftakt wird der WhatsApp-Chat der beiden vorgelesen. „Sie hatten gar nicht vor, mir bei der Arbeitssuche zu helfen. Es ist schon eine Woche vergangen. Sie wissen, wie dringend ich einen Job brauche“, schreibt die Kolumbianerin.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Die 38-Jährige soll die Internet-Bekanntschaft dann unter einem Vorwand zu Hause aufgesucht haben. Außerdem soll sie einen bisher unbekannten Komplizen mitgebracht haben. Dann habe die hochschwangere Frau ihr Opfer zu Boden gebracht und es nach Geld und Wertgegenständen durchsucht. Dabei soll sie ihm mehrere Rippen gebrochen und die Atemwege zugehalten haben. Der 69-Jährige stirbt demnach durch Ersticken.

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Verteidigung: Erklärung für Spuren und Alibi

Doch die Frau bestreitet die Tat. „Die Angeklagte hat ein Alibi für die Tatzeit“, sagt eine Verteidigerin zum Prozessauftakt am Landgericht Hamburg. Denn Zeugen und die Zeiterfassung würden eindeutig beweisen: Zum Tatzeitpunkt hätte die Kolumbianerin in einem Hostel geputzt.

Für die DNA-Spuren am Tatort hat die Verteidigung auch eine Erklärung: Fünf Tage vor der Tat soll die 38-Jährige in der Wohnung gewesen sein, um sich für einen neuen Job bei dem Mann vorzustellen. Deswegen habe sie in der Wohnung geputzt und seine Kleidung gebügelt. Darüber hinaus gebe es keine Beweise für ihre Schuld.

Das Baby der Angeklagten ist mittlerwerweile ein Jahr alt und lebt von der Mutter getrennt. Der Junge würde traumatisiert wirken und schlägt mit dem Kopf gegen die Gitterstäbe des Bettes, heißt es im Protokoll. (dpa)

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