Wechselunterricht und Notbetreuung
Das gilt nun in Hessen mit Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes
Am Freitag traf sich noch einmal das hessische Coronakabinett, um die Auswirkungen des ab Samstag, dem 24. April bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes, für das eigene Bundesland zu besprechen. In Hessen werden größtenteils dieselben Regelungen gelten wie auf Bundesebene, es gibt allerdings auch Abweichungen. Das Infektionsschutzgesetz soll bis zum 30. Juni greifen.
Das ändert sich für Schul- und Kitakinder

Maßgeblich für die Entscheidungen, ob nun Wechsel-, Präsenz- oder Distanzunterricht ist nach wie vor die 7-Tage-Inzidenz. Laut Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) gelte das neue Gesetz zwar schon ab Samstag, die Schulen und Kitas bekommen aber die kommende Woche noch Zeit, ihren Betrieb anzupassen.
Künftig gilt: Sollte die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt drei Werktage in Folge die Grenze von 165 überschreiten, müssen alle Schülerinnen und Schüler zuhause unterrichtet werden. Ausnahmen gelten für die Abschlussklassen, Förderschulen und die Klassen 1 bis 6, sofern bei letzteren eine Notbetreuung möglich ist. Laut Bouffier dürfen Eltern von der Notbetreuung in Schulen und Kita dann gebrauch machen, wenn sie entweder alleinerziehend sind, beide Elternteile berufstätig sind oder eine besondere Situation vorliegt, in denen die Notbetreuung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist.
Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz hingegen fünf Werktage in Folge die Grenze von 165 gilt Wechselunterricht für alle hessischen Schülerinnen und Schüler. Laut Kultusminister Alexander Lorz (CDU) bekommen so auch die Klassen 7 bis 11 wieder die Möglichkeit, ihre Schule besuchen zu dürfen. Die Schulklassen ab Klasse 7 werden allerdings erst ab dem 6. Mai in den Unterricht zurückkehren dürfen, um so die Abiturprüfungen nicht zu gefährden.
Das ändert sich für den Einzelhandel
Laut Bouffier greift das bundesweite Infektionsschutzgesetz ab einer Inzidenz von über 100. In Hessen gebe es aktuell lediglich 1-2 Kreise, die noch unter der 100 liegen. In besagten Kreisen gibt es aber trotzdem keine Öffnungen, laut Bouffier gelten dort die Regeln, die für Hessen bislang ohnehin schon galten.
Für den Einzelhandel bedeutet das, dass zwischen einer Inzidenz von 100 und 150 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Click & Meet stattfinden darf. Überschreitet der Wert die Inzidenz von 150, ist nur noch die Abholung der Waren im Rahmen von Click & Collect gestattet.

So ändern sich die Kontaktbeschränkungen
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 gelten Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr morgens. Ausnahmen gibt es in dringenden Fällen (Gassigehen mit dem Hund, Weg zur Arbeit, medizinische Notfälle) oder für Menschen, die alleine Sport machen. Die dürfen sich auch bis 24 Uhr draußen aufhalten. Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum werden ab der 100er-Inzidenz auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.
Weitere Einschränkungen sind dringend notwendig
Durch die Anwendung des bundesweiten Gesetzes gelten die Corona-Regelungen nun nicht mehr landesweit, sondern unterscheiden sich von Landkreis und kreisfreier Stadt je nach Inzidenz. Zwei benachbarte Kreise könnten dann beispielsweise völlig unterschiedliche Regelungen haben. Laut Bouffier käme es dann eben zum „sogenannten“ Flickenteppich.
Bouffier machte im Rahmen einer Pressekonferenz klar, dass die hessische Landesregierung – trotz Bedenken – das bundesweite Infektionsschutzgesetz annimmt. „Frage ist nicht, ob man was tut, sondern wie“, sagte der Ministerpräsident.
Eine Entspannung der Lage sei laut Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) noch nicht in Sicht. Aktuell befinden sich in Hessen 497 Menschen mit Covid-19 auf Intensivstationen und 1.097 auf Normalstation in ärztlicher Behandlung. Prognosen zufolge soll diese Zahl in naher Zukunft noch weiter ansteigen. Erfreulich sei hingegen das „absolut niedrige Niveau“ von Infektionen in Alten- und Pflegeheimen. Dort zeigten die durchgeführten Impfungen bereits Wirkung.