Tests, Isolation, Maskenpflicht

Volker Bouffier gibt neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt

Erneut trat Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag vor die Öffentlichkeit, um die neuen Corona-Regeln nach Auslaufen der aktuellen Schutzverordnung zu verkünden. Grundsätzlich sei die Entwicklung positiv, laut Bouffier gebe es zwar eine hohe Infizierten-Zahl, die hessischen Krankenhäuser befänden sich aber weit weg von der Belastungsgrenze. Lediglich 133 Corona-Patienten werden in Hessens Intensivstationen behandelt, ab 4.000 Plätzen sei die Grenze erst erreicht. Daher gibt es erneut Lockerungen.

ARCHIV - 18.01.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Frau sitzt w·hrend der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett. (zu dpa: «Isolation nach Corona-Infektion wird kürzer ») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Corona-Infizierte müssen sich in Hessen ab dem 29. April nur noch fünf Tage in Isolation begeben.
scg tba geh pil, dpa, Sebastian Gollnow

Verkürzte Isolation, keine Pflichttests mehr in der Schule

Laut Volker Bouffier sei es nach wie vor wichtig, dass die Bevölkerung sich in eigenem Ermessen schützt, Hygieneregeln einhält und Maske trägt, sofern keine Mindestabstände eingehalten werden können.

Nichtsdestotrotz verkündete der Ministerpräsident Lockerungen. So wird die Isolationszeit Corona-Infizierter ab dem 29. April auf fünf Tage reduziert. Freitesten ist dann nur noch für Krankenhaus- und Pflegepersonal erforderlich. Alle anderen könnten theoretisch das Haus dann wieder verlassen, Bouffier forderte diese Menschen aber auf, verantwortungsvoll zu handeln.

Lockerungen gibt es auch speziell für Ungeimpfte: So müssen sie sich im Falle eines Kontakts zu einem infizierten Mitbewohner nicht mehr in Quarantäne begeben. Ab dem 2. Mai müssen ungeimpfte Schüler und Lehrer keine Pflichttests mehr machen. Darüber hinaus bekommen alle Schüler und Lehrkräfte wöchentlich zwei Selbsttests von der Schule zur Verfügung gestellt, um sich eigentverantwortlich zu testen.

Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen

 FFP-2 Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln *** FFP-2 mandatory masks in public transport Coronavirus: Aufgrund der Infektionsrate und der Virusmutationen herrscht ab 25.01.2021 eine FFP-2 Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Bild: Ein Frau am Bahnsteig trägt eine FFP-2 Maske vor einer U-Bahn Garnitur. Wien, Österreich. 24.01.2021 *** Due to the infection rate and the virus mutations FFP-2 masks are mandatory in Austria s public transportation from January 25th, 2021. Picture: A w oman wears a FFP-2 mask in front of a train. Vienna, Austria. January 2021 U-Bahn Station, U1, Stephansplat PUBLICATIONxNOTxINxAUT
In der Bahn muss auch weiterhin Maske getragen werden.
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Bei all den Lockerungen und der entspannten Situation in den Krankenhäusern, bleibt das Corona-Kabinett aber bei der Entscheidung, die Maskenpflicht sowohl in Bus und Bahn als auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern beizubehalten. (kmü)