Tests, Isolation, Maskenpflicht
Volker Bouffier gibt neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt
Erneut trat Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag vor die Öffentlichkeit, um die neuen Corona-Regeln nach Auslaufen der aktuellen Schutzverordnung zu verkünden. Grundsätzlich sei die Entwicklung positiv, laut Bouffier gebe es zwar eine hohe Infizierten-Zahl, die hessischen Krankenhäuser befänden sich aber weit weg von der Belastungsgrenze. Lediglich 133 Corona-Patienten werden in Hessens Intensivstationen behandelt, ab 4.000 Plätzen sei die Grenze erst erreicht. Daher gibt es erneut Lockerungen.

Verkürzte Isolation, keine Pflichttests mehr in der Schule
Laut Volker Bouffier sei es nach wie vor wichtig, dass die Bevölkerung sich in eigenem Ermessen schützt, Hygieneregeln einhält und Maske trägt, sofern keine Mindestabstände eingehalten werden können.
Nichtsdestotrotz verkündete der Ministerpräsident Lockerungen. So wird die Isolationszeit Corona-Infizierter ab dem 29. April auf fünf Tage reduziert. Freitesten ist dann nur noch für Krankenhaus- und Pflegepersonal erforderlich. Alle anderen könnten theoretisch das Haus dann wieder verlassen, Bouffier forderte diese Menschen aber auf, verantwortungsvoll zu handeln.
Lockerungen gibt es auch speziell für Ungeimpfte: So müssen sie sich im Falle eines Kontakts zu einem infizierten Mitbewohner nicht mehr in Quarantäne begeben. Ab dem 2. Mai müssen ungeimpfte Schüler und Lehrer keine Pflichttests mehr machen. Darüber hinaus bekommen alle Schüler und Lehrkräfte wöchentlich zwei Selbsttests von der Schule zur Verfügung gestellt, um sich eigentverantwortlich zu testen.
Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen

Bei all den Lockerungen und der entspannten Situation in den Krankenhäusern, bleibt das Corona-Kabinett aber bei der Entscheidung, die Maskenpflicht sowohl in Bus und Bahn als auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern beizubehalten. (kmü)