Rentner erfolgreich vor Gericht
Dem Nachbarn stinkt's: Grill darf nur noch wenige Tage im Monat angefeuert werden
Der 75-jährige Heinz J. hat die Schnauze gestrichen voll. Sein Nachbar soll fast jeden Tag auf seiner Terrasse gegrillt haben. Das störte den Rentner so sehr, dass er ihn angezeigt hat. Mit Erfolg. Ein Gericht sorgte jetzt für ein erstaunliches Grundsatzurteil.
Dauergriller bekommt Anzeige trotz Elektrogrill
Für viele beginnt im Frühling die Grillsaison. Was gibt es Schöneres als die ersten Sonnentage mit Bier, Grill und Wurst auf der Terrasse zu verbringen? Mindestens einer grillt in Deutschland sogar das ganze Jahr. Der Nachbar von Rentner Heinz J. aus Bad Tölz. Genau das hat den Pensionär auf die Palme gebracht. Obwohl der Nachbar einen Elektrogrill benutzt haben soll, zeigte Heinz J. den Vielgriller an. „Für mich war das unerträglich, daher habe ich Klage eingereicht“, äußerte er sich öffentlich. Er störte sich am Rauch vom grillenden Nachbar. Das Erstaunliche: der Rentner hatte damit sogar Erfolg!
Es geht um die Wurst – heißes Urteil
Kurz zur Einordnung: Der Streit fand in einem Mehrfamilienhaus in Bad Tölz statt. Heinz J. wohnt mit seiner Frau im zweiten Stock - der Grillmeister im Erdgeschoss. Dessen Elektrogrill stehe eigenen Aussagen zufolge in 16 Metern Entfernung. Trotzdem zog Heinz J. mit Unterstützung seiner Frau 2021 vor das Amtsgericht in Wolfratshausen. Etwa ein Dutzend Zeugen aus der Nachbarschaft durften dann vor Gericht antanzen und den Geruch samt Rauch in einer Aussage einordnen. Die Kläger scheiterten erst vor dem Amtsgericht, aber eine Berufung vor dem Landgericht München brachte dann eine erstaunliche Entscheidung. Das Urteil schränkt den Nachbarn nun ordentlich ein und hat sein Brutze sogar als unzumutbar eingestuft. Für den Nachbarn kann es auch richtig teuer werden.
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Dem Nachbarn droht saftige Geldstrafe
Nur noch viermal pro Monat darf der Nachbar grillen. 250.000 Euro Ordnungsgeld werden sogar fällig, wenn er sich nicht daran halten sollte. Außerdem darf er am Wochenende keine zwei Tage in Folge grillen. Aber schränkt das jetzt auch unsere Grillsaison ein? Das Urteil darf als Grundsatzentscheidung angesehen werden und könnte eine Orientierung für andere Gerichte sein. Wichtig ist, dass Grillfreunde immer in den Mietvertrag schauen. Bevor ein Nachbarschaftsstreit ausbricht, sollte jedoch vielleicht einfach mal eine Wurst über den Gartenzaun gereicht werden. Auch eine Einladung zur Grillparty dürfte wohl schon die meisten Wogen glätten. (uhi)