Die Do's und Dont's beim Barbecue
Grill-Knigge: Wie viel Gas darf ich geben, damit es keine Kohle kostet?
Bei schönem Wetter draußen auf dem Balkon oder im Garten grillen – was gibt es Schöneres? Aber oftmals fühlen sich Nachbarn von dem Geruch und dem Rauch gestört. Wann und wo ist das Grillen erlaubt? Und wie sieht es eigentlich in Parks aus?
Eins steht fest: Deutsche lieben das Grillen!
Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigt: Die Deutschen lieben das Grillen! Demnach grillen 39,19 Prozent der Verbraucher alle zwei Wochen zum Grill, wie in der Veröffentlichung auf Statista zu lesen ist.
Am häufigsten wird dabei zwar im eigenen Garten oder auf derTerrasse eingeheizt. Doch was tun, wenn sich der Nachbar beschwert und die gemütliche Grill-Party crasht? Hier empfiehlt es sich, einen genauen Blick in den Mietvertrag und auf die aktuelle Rechtslage zu werfen.
Lese-Tipp: Grillen, Party und Co. - Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht
Vergewissern Sie sich, was in Ihrem Mietvertrag steht
Ein „Recht aufs Grillen“ gibt es nicht. Aber es gibt Ausnahmen: Sofern der Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon nicht verbietet, ist es erlaubt. Dennoch kann das Grillen verboten werden, wenn so viel Rauch, Ruß oder dichter Qualm in die Nachbarwohnungen zieht, dass dadurch die Wohnbedingungen massiv verschlechtert werden. Das gilt auch bei Eigentumswohnungen mit Balkon. Auch im Garten ist die gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, entscheidet letztendlich das zuständige Gericht. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, empfehlen Mietrechtsexperten vom Holzkohle- zum Gas- oder Elektrogrill zu wechseln, da sie weniger Rauch produzieren. Silke Ackermann, Fachanwältin für Mietrecht, erklärt dennoch: „Wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung Regelungen enthalten sind, die das Grillen verbieten, sollte ich das auf keinen Fall tun, auch nicht mit einer rauchfreieren Variante.“
Lese-Tipp: 9 Gebote für den Gasgrill: So gelingt das BBQ ganz sicher
Empfehlungen unserer Partner
Grillen im Freien
Nicht alle haben das Glück und die Möglichkeit, vor den eigenen vier Wänden zu grillen und so sind auch der Park oder das Ufer eines Badesees gern genutzte Orte zum Brutzeln von Grillgut. Doch auch wenn hier kein Nachbar die Grill-Party crashen kann – auch hier gelten besondere Regelungen, um der Natur nicht zu schaden. In naturgeschützten Bereichen ist das Grillen illegal, unter anderem wegen der Brandgefahr. Allein 2022 registrierte das Umweltbundesamt insgesamt 548 Waldbrände. Je nach Waldbrand-Gefahrenstufe und Bundesland kann Grillen im Wald mit sehr hohen Bußgeldern bestraft werden.
Doch es gibt Ausnahmeregelungen. In einigen Wäldern und Parks weisen Schilder auf Plätze hin, an denen das Grillen explizit erlaubt ist. Aber auch hier gilt: Sicherheit geht vor!
- Sorgen Sie für einen sicheren Stand des Grills
- Verwenden Sie geprüfte Grillanzünder
- Lassen Sie den Grill nicht unbeaufsichtigt
- Löschen Sie das Feuer bei starkem Wind, um Gefahren durch Funkenflug zu vermeiden
- Entsorgen Sie Ihren Müll fachgerecht
Im Video: Tipps und Tricks für nachhaltiges Grillen
30 weitere Videos
Wer Spaß am Grillen hat, der sollte sich an die Regeln halten und niemanden mit Rauch oder Geruch belästigen. Und nicht zu vergessen: Der eigene Müll wird wieder mitgenommen.
Lese-Tipp: Abwechslung für den nächsten Grillabend – Würzige Grillmarinaden und exotischer Süßkartoffelsalat