Angeklagter schweigt: "Ich leide an einem essenziellen Trauma!"
Prozess gegen Syrer: Mitgliedschaft in Terrormiliz
Er soll Kämpfer in einer Terrormiliz gewesen sein
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat am Donnerstag ein Prozess gegen einen 27-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem zuletzt in Rostock wohnhaften Mann vor, im Jahr 2015 Kämpfer der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham gewesen zu sein und im Netz mit verschiedenen Accounts aktiv gewesen zu sein.
Angeklagter schweigt: "Meine Freunde hassten mich wegen meinem westlichen Lebensstil!"
Er habe verschiedene Kriegswaffen besessen und sich an der Belagerung zweier schiitischer Dörfer in der nord-westsyrischen Provinz Idlib beteiligt. Der Angeklagte soll auch an einem Propaganda-Video mitgewirkt haben, das am 9. August 2015 auf youtube veröffentlicht worden sei. Das Video sollte die Belagerung der Dörfer rechtfertigen. Sein Mandant werde zu den Vorwürfen schweigen, erklärte sein Verteidiger Thomas Penneke. In einer Befragung soll der Angeklagte laut Anklage gesagt haben: „Ich leide seit ich acht Jahre alt bin an einem essenziellen Trauma, das äußert sich bei Aufregung in Angst und Zittern! Meine Freunde hassten mich wegen meines westlichen Lebensstil!“
Angeklagter bestreitet einige der Vorwürfe
Vergeblich appellierte die Vorsitzende Richterin an den Angeklagten, sich diese Entscheidung vor Gericht zu schweigen noch einmal zu überlegen. Die Aktenlage sei umfangreich, außerdem habe er sich bei einer Haftprüfung Ende Oktober schon sechs Stunden lang geäußert. Bei der Haftprüfung hatte er einige der Vorwürfe bestritten. Er habe verschiedene Kriegswaffen besessen und sich an der Belagerung schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt.
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Einen umstrittenen Account habe er nur für seinen Bruder eingerichtet
Einen umstrittenen Instagram Kanal rechtfertigte sein Verteidiger wie folgt: Diesen Account habe er nur für seinen Bruder eingerichtet. Er und sein Bruder haben ein gemeinsames Handy gehabt. „Der Angeklagter behauptet nicht in dem Video zu sein und nicht Urheber des Instagram- Accounts zu sein!“ bestätigt zum Schluss auch nochmal Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen. Im Februar 2016 reiste der Syrer nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem Landweg nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Bis zu seiner Verhaftung am 27. September vergangenen Jahres lebte er in Rostock. Am Dienstag den 11.1. geht der Prozess weiter. (dpa/kbü/kst)