Prozessauftakt in Hamburg

Tochter (13) muss alles mit ansehen: Brutalo-Mann misshandelt seine Partnerin fast zu Tode

Daniel Reinhardt
Prozessauftakt im Landgericht Hamburg gegen einen 41-Jährigen, der seine Partnerin wiederholt schwer misshandelt haben soll. (Symbolbild)
deutsche presse agentur

Prozessauftakt am Hamburger Landgericht gegen einen Mann (41), der seine Partnerin immer wieder stark misshandelt haben soll. Die Tochter (13) der Frau soll die grausamen Taten teilweise mit angesehen habe müssen – rettete ihr dann das Leben. Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Täter versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Erst soll er sie verprügelt haben und dann hat er sich zum Schlafen neben sie gelegt

Mit einem Salz- und Pfefferstreuer soll der Angeklagte im vergangenen November seiner Lebensgefährtin in Hamburg Lurup so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass diese eine blutende Wunde sowie ein Hämatom erleidet. Zwei Tage später folgt der nächste Angriff: Am frühen Morgen soll der Mann mit venezolanischer Staatsbürgerschaft mit Fäusten auf den Kopf seiner Freundin eingeschlagen haben, selbst dann noch, als sie am Boden liegt. Als die Tochter von den Hilfeschreien ihrer Mutter geweckt wird und helfen will, habe der Mann seiner Partnerin einen Schwamm in den Mund gesteckt und das Kind zurück ins Bett geschickt. Dann soll er sich neben seine Lebensgefährtin zum Schlafen hingelegt haben.

Tochter rettet ihrer Mutter das Leben

Das 13-jährige Mädchen vertraut sich am nächsten Tag einer Lehrerin an und rettet ihrer Mutter dadurch vermutlich das Leben. Rettungskräfte und Polizei fahren sofort zur Wohnung und finden die 41-Jährige bewusstlos vor. Bei der Frau werden unter anderem ein offenes Schädelhirntrauma, eine Schädelbasisfraktur, zahlreiche äußere Verletzungen und einen Bruch des Schädeldachs festgestellt.

Lese-Tipp: Prozess gegen einen 20-Jährigen, der eine Mutter und ihr Baby überfahren haben soll.

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Leidet der Angeklagte unter Halluzinationen?

Beim Prozessauftakt gegen den 41-Jährigen im Landgericht Hamburg wird der Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. „Denn möglicherweise leidet der Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung und seine Schuldfähigkeit ist mutmaßlich erheblich eingeschränkt“, erklärt Kai Wantzen vom Landgericht Hamburg im RTL-Interview. „In der Vergangenheit hat der Angeklagte wohl schon unter Halluzinationen gelitten.“ Im Laufe des Prozesses soll ein psychiatrisches Gutachten vom Angeklagten erstellt werden. (adr/mtu)