Während Klassenfahrt nach Hamburg

Barkeeper soll Schulmädchen zu Wodka-Shots gewzungen und ausgeraubt haben

Ein Barkeeper soll in Hamburg minderjährigen Mädchen Alkohol aufgezwungen haben.
Ein Barkeeper soll in Hamburg minderjährigen Mädchen Alkohol aufgezwungen haben. (Symbolbild)
dpa, Tobias Hase

Es sind Horror-Vorstellungen jeder Eltern während der Klassenfahrt der Kinder: In Hamburg sollen Schülerinnen von einem Barkeeper gezwungen worden sein, Wodka-Shots zu trinken. Anschließend soll er sie ausgeraubt haben. Seit diesem Dienstag (17. Januar) läuft der Prozess gegen den Barkeeper. Er bestreitet die Vorwürfe.

Es sollte ein spaßiger Lasertag-Ausflug werden

Die zehnte Klasse einer bayerischen Mädchenschule aus Weiden in der Oberpfalz hatte im September 2021 eine Klassenfahrt nach Hamburg gemacht. Im diesem Rahmen waren die jungen Mädchen mit einer Lehrerin einen Tag in einer Lasertag-Arena im Stadtteil St. Pauli unterwegs. Im Barbereich der Lasertag-Arena soll es dann zu dem Zwischenfall gekommen sein

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Barkeeper zwang Mädchen zu zehn Wodka-Shots

Der 45-jährige Angestellte der Lasertag-Arena wurde der Staatsanwaltschaft zufolge der Mädchenklasse zugeteilt. Dann soll der Angeklagte mehreren minderjährigen Schülerinnen Alkohol gegen deren Willen eingeflößt haben, eine 15-Jährige packte er demnach am Hals und schüttete ihr rund zehn Wodka-Shots in den Mund. Auch soll er laut Anklage 385 Euro aus den Schließfächern der Lasertag-Arena gestohlen haben, in die die Schülerinnen und die Lehrerin ihre Wertsachen eingeschlossen haben sollen.

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Schwere Vorwürfe gegen den Barkeeper

Am ersten Prozesstag bestreitet der Barkeeper die Vorwürfe. Einer Erklärung zufolge, die sein Verteidiger vorliest, half er den Mädchen nur mit deren Einverständnis beim Trinken, auch habe er sie nicht bestohlen. Als die Lehrerin und die Schülerinnen das fehlende Geld bemerkten, will er ihnen sogar die fehlenden Beträge aus eigener Tasche ersetzt haben. Zum Prozessauftakt kommt aber unter anderem heraus, dass der 45-Jährige das Geld in genau der Stückelung herausgegeben haben soll, in der es auch vorher in den Schließfächern gewesen sein soll.

Barkeeper einschlägig vorbestraft

Die Anklage lautet auf Diebstahl im besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Zum Tatzeitpunkt stand der 45-Jährige wohl noch unter Bewährung. Er ist einschlägig vorbestraft und mehrfach wegen Diebstahls verurteilt. (dpa/ljo/dka)