Urteil gegen Gangster-Rapper aus Hamburg
Gzuz von 187 Straßenbande muss für 1,5 Jahre ins Gefängnis
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„Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“
Das Hamburger Amtsgericht hat Gzuz am Dienstag zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Dazu muss der Hamburger Rapper 510.000 Euro zahlen. Er soll einer jungen Frau ins Gesicht geschlagen, gegen das Waffengesetz verstoßen und Drogen besessen haben. „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“, fragte der Richter den Angeklagten und weiter: „Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und bekommen auch eine gerechte Strafe.“
Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz und Drogenbesitz
Die Geldstrafe dürfte den Gangster-Rapper vielleicht nicht so gestört haben, so schätzt der Richter das Jahreseinkommen des Sängers auf 1,4 Millionen Euro. Die Haftstrafe allerdings schon, denn Verteidiger Christoph Posch überlegt Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er hatte einen Freispruch gefordert und schüttelte während der Urteilsbegründung immer wieder den Kopf und unterhielt sich, zum Ärger des Richters, mit seinem Mandanten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung plädiert.
„Hurensohn, Hurensohn, deine Mutter soll sterben du Bastard!“
Während des Prozesses hat der 32-Jährige seinem Ruf als pöbelnder Gangster-Rapper alle Ehre gemacht. Einmal eskalierte es sogar zwischen Gzuz und dem Richter so sehr, dass dieser ihn kurzerhand aus der Verhandlung ausschloss. Sein respektloses Verhalten zelebrierte er aber auch gegenüber Journalisten mit den Worten: „Hurensohn, Hurensohn, deine Mutter soll sterben du Bastard!“
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Beachtenswertes Strafregister
Bekannt wurde der 32-jährige Hamburger, mit bürgerlichem Namen Kristoff Jonas Klaus, als Frontmann seiner HipHop-Band 187 Straßenbande. Rund 2,4 Millionen Fans feiern ihn und seine oft gewaltverherrlichenden Texte in den sozialen Medien.
Seinem Namen als Gangster-Rapper unterstreicht sein Strafregister, denn vor diesem Prozess ist er schon mehrfach auffällig geworden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und e igentlich hatte Gzuz in nächster Zeit geplant, seine frische Verlobte zu heiraten, aber eine große Feier wird das dann ja wohl nicht, wenn er seine Haftstrafe antritt.