Was unterscheidet die private Krankenversicherung von der gesetzlichen?

Gesundheitslexikon: private Krankenversicherung

RTL Gesundheitslexikon: private Krankenversicherung
2014 waren rund 11 Prozent der Deutschen privat krankenversichert.
deutsche presse agentur

Die private Krankenversicherung: Was taugt das privatwirtschaftliche Versicherungsmodell?

Die private Krankenversicherung soll den Patienten zu mehr Eigenverantwortung erziehen und dadurch kostengünstiger arbeiten können. Durch viele Gesetzesangleichungen unterscheiden sich die Kassensysteme mittlerweile vor allem in der internen Bewirtschaftung. Warum geht trotzdem immer noch ein gewisser Glanz von den privaten Kassen aus?

Was ist eine private Krankenversicherung?

Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind klassische Versicherungsunternehmen, welche die entstehenden Kosten rund um eine Erkrankung oder Pflege finanziell abdecken sollen. Sie verkaufen Versicherungspolicen für Krankheitsfälle. Im Gegensatz dazu stehen die öffentlich-rechtlichen Krankenkassen.

Durch die sogenannte Vollversicherung ist es möglich, sich komplett bei einer privaten Krankenversicherungen unter Vertrag nehmen zu lassen. Hiervon machten in Deutschland 2014 rund elf Prozent der Bevölkerung Gebrauch. Zudem können auch nur bestimmte Zusatzleistungen dort abgedeckt werden, wie beispielsweise mit Zahnzusatzversicherungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus. In Deutschland gibt es derzeit 45 private Krankenversicherungen oder private Versicherungsvereine.

Die beiden größten Unterschiede zwischen der PKV und den gesetzlichen Kassen bestehen darin, dass die privaten Krankenversicherungen eine einkommensunabhängige Versicherungsprämie taxieren. Zudem bilden die Privaten zur Kapitaldeckung die sogenannten 'Alterungsrückstellungen'. Auch die Kinder der Versicherten werden anders eingestuft. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung, wo die Kinder ohne Mehrkosten mitversichert sind, wird der Nachwuchs der Privatversicherten zusätzlich abgerechnet, indem ein Elternteil einen höheren Beitrag leistet.

Wer kann in die privaten Krankenversicherungen wechseln?

Wenn ein Versicherer aus der gesetzlichen Versicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, so gibt es bestimmte Annahmevoraussetzungen, die der Wechselnde mitbringen muss. Er muss Beamter, Richter, Selbstständiger oder Freiberufler sein, oder als Künstler, Journalist, Arbeiter oder Angestellter über ein Jahresbruttoeinkommen von 54.900 Euro verfügen. Die Versicherung möchte bestimmte Risiken einschätzen können und fragt daher weitere Parameter ab. Daher werden das Alter, der Gesundheitszustand und die gewünschten zu versicherten Leistungen miteinander abgeglichen. Liegt bereits eine diagnostizierte Vorerkrankung vor, so kann die Versicherung den Tarif des Wechselnden entsprechend nach oben hin anpassen oder diese Behandlungskosten im Voraus ausschließen. Die Privaten haben auch keine Pflicht, einen Versicherer zwingend aufzunehmen.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Welche verschiedenen Tarife gibt es bei der privaten Krankenversicherung?

Jede private Krankenversicherung handelt mit dem Versicherungsnehmer einen eigenen Tarif aus. Dabei werden gewünschte Sonderleistungen des Versicherten genauso berücksichtigt, wie mögliche Risiken, welche der Versicherte bereits mitbringt. Auch innerhalb einer laufenden Mitgliedschaft können Module auf Wunsch des Versicherungsnehmers beliebig dazu gebucht, oder eben abgewählt werden. So soll es dem Versicherten möglich sein, seine für ihn passende medizinische Leistung individuell wählbar zu machen. Gleichzeitig schützt sich die private Krankenversicherung so vor Beitragsausfällen. Denn wenn ein Versicherter im Laufe seines Berufslebens nicht mehr in der Lage sein sollte, den jährlichen Beitrag zu bezahlen, so können die Leistungen entsprechend nach unten angepasst werden.

Was muss bei den privaten Krankenversicherungen beachtet werden?

Wer neu in die private Krankenversicherung wechselt, dem fällt zunächst einmal auf, dass er nun von den Ärzten selbst oder von dem Vertrags-Abrechnungsdienst der Praxis eine Rechnung erhält. Das System verlangt nämlich von dem Versicherten eine Vorleistung auf empfangene medizinische Dienste und Produkte. Bei den meisten privaten Kassen ist es üblich, im Laufe eines Beitragsjahres die gesammelten Rechnungen von Kliniken, Ärzten, Apotheken oder sonstigen medizinischen Dienstleistern gebündelt zur Abrechnung einzureichen. Die private Krankenversicherung gleicht dann die Belege mit der vereinbarten Leistung ab und erstattet den möglichen Beitrag.

Dabei muss der Versicherte berücksichtigen, dass bei fast allen Verträgen ein sogenannter 'Selbstbehalt' hinterlegt ist. Diese Selbstbeteiligung beziffert eine jährliche Summe, die den Versicherten erst bei der Überschreitung der Obergrenze zur Geltendmachung bei der Kasse berechtigt.