Wegen psychischer Probleme einzige „realistische“ Option
Richter erlaubt Kaiserschnitt bei Teenagerin (16) - gegen den Willen der jungen Mutter

Mit Erlaubnis eines Gerichts durften Ärzte in Großbritannien das Baby einer 16-Jährigen per Kaiserschnitt zur Welt bringen – gegen den Willen der jungen Mutter. Die Teenagerin hatte sich ausdrücklich eine natürliche Geburt gewünscht. Wegen psychischer Erkrankungen der Teenagerin entschied ein Richter dagegen.
"Erhebliches Risiko einer Totgeburt" - Richter ordnet Kaiserschnitt an
Experten der behandelnden Klinik in der nordwestenglischen Stadt Wigan hatten geltend gemacht, dass ein Kaiserschnitt wegen psychischer Probleme der Teenagerin die einzige „realistische“ Option darstelle. Die 16-Jährige hatte zuletzt betont, eine natürliche Geburt zu wollen. Ihrem Anwalt zufolge, habe sie vor Gericht ausgesagt, dass sie den "starken Wunsch" habe, mit "möglichst wenig Eingriffen" zu gebären und bei der Geburt "wach und bei Bewusstsein" zu sein.
Der Anwalt der Klinik, Peter Mant, argumentierte jedoch, dass "ein erhebliches Risiko einer Totgeburt" bestehe. Versuche einer Geburtseinleitung seien gescheitert. Seinen Angaben zufolge hatte die 16-Jährige ihre Meinung zudem wiederholt geändert.
Die junge Frau war sexuell ausgebeutet worden und ist an einer posttraumatischen Störung sowie einer Angststörung erkrankt. Richter Stephen Cobb am Court of Protection in London, einer Art Vormundschaftsgericht für Menschen mit psychischen Problemen, ordnete an, dass die Ärzte noch einen letzten Versuch machen müssten, eine Geburt auf natürlichem Wege einzuleiten. Scheitere dies, könnten sie das Baby per Kaiserschnitt zur Welt holen. Die Entscheidung fiel bereits am Freitag, wurde aber wegen einer richterlichen Verfügung erst am Montag nach der Geburt des Kindes bekannt. Der Richter hatte angeordnet, die Entscheidung erst nach der Geburt publik zu machen, um Mutter und Kind zu schützen.
Ob tatsächlich ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde, oder das Baby doch auf natürlichem Wege zur Welt gekommen ist, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Genauso wenig ist bekannt, ob der neuerliche Kontrollverlust durch diese Zwangsmaßnahme womöglich eine Verschlechterung des mentalen Zustandes der jungen Mutter zur Folge hatte. (dpa/cwa)
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