Gefängnis, Bewährung oder Freispruch? So wahrscheinlich sind Hoeneß' drei Optionen
Die Spannung ist riesengroß – heute soll Uli Hoeneß erfahren, ob er wegen Hinterziehung von 27,2 Millionen Euro Steuern ins Gefängnis muss oder nicht. Das Landgericht München fällt wahrscheinlich noch am Nachmittag das Urteil. Eine Haftstrafe, Bewährung oder sogar Straffreiheit: Alles ist möglich! Welche Option sehen Prozessbeobachter als wie wahrscheinlich an?

Der Knackpunkt ist die Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten. Eine Haftstrafe droht Hoeneß, wenn das Gericht den Argumenten der Anklage folgt: Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde die Selbstanzeige im Januar 2013 nicht freiwillig eingereicht, sondern aus Sorge vor den Recherchen eines 'stern'-Reporters. Dann gäbe es eine Verurteilung wegen des Steuerhinterzugs von 27,2 Millionen Euro. "Wenn das, was in den Medien berichtet wird zutrifft, dann gehe ich von einer Haftstrafe von 4,5 bis 5 Jahren aus", so Dr. Klaus Höchststetter, Fachanwalt für Strafrecht.
Die zweite Option ist eine Bewährungsstrafe. 'Spiegel'-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen sagt: "Ich glaube eigentlich nicht, dass er ins Gefängnis muss. Seinen guten Willen hat er gezeigt, die formalen Dinge erfüllt." Und tatsächlich könnten sich sein umfassendes Geständnis und seine Lebensleistung als strafmildernd auswirken. Zur Bewährung ausgesetzt werden kann aber nur eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren – fraglich, ob das Gericht mit diesem Strafmaß bei einer Verurteilung auskäme.
Hoeneß' Verteidiger hoffen daher auf einen Freispruch. Die Anwälte setzen vor allem darauf, dass die Selbstanzeige akzeptiert wird. Joachim Jahn, Wirtschaftsredakteur der FAZ: "Die Verteidigung sagt, wir haben in unserer Selbstanzeige einen viel höheren Betrag eingeräumt als die 27 Millionen Euro, so dass immer noch Sicherheitspuffer da ist." Bei einer Einstellung des Verfahrens müsste Hoeneß dann nur seine Steuerschulden zurückzahlen.
Plädoyers haben begonnen
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme begannen am Morgen die Plädoyers. Den Anfang machte Staatsanwalt Achim von Engel. Danach kommt die Verteidigung an die Reihe. Das Schlusswort wird der 62 Jahre alte Hoeneß selbst haben.
Danach wird sich das Gericht zur Beratung zurückziehen. Mit der Urteilsverkündung durch Richter Rupert Heindl ist noch im Laufe des Tages zu rechnen. Beide Parteien - Staatsanwaltschaft und Verteidigung - könnten in Revision gehen.