Corona-Kohle vor Kadi
Fortuna Düsseldorf klagt gegen Bezirksregierung – es geht um Corona-Soforthilfen
Seit Mittwoch (09.10.) klagt Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bezirksregierung Düsseldorf. Denn die fordert Corona-Soforthilfen vom Club zurück. Das Urteil könnte ein Beben im Profi-Fußball auslösen.
Es geht um 1,7 Millionen Euro. Die hatte Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf 2021 als Überbrückungshilfe bekommen. Denn die Maßnahmenzeit führte zu einer Vielzahl von Geisterspielen. Auch das Stadion in der Landeshauptstadt blieb also leer. Das sorgte für Umsatzeinbußen. Die Corona-Kohle will die Bezirksregierung Düsseldorf aber jetzt vom Klub zurück. Die Begründung: Die Umsatzeinbußen, die der Verein erlitten hat, seien nicht ausschließlich coronabedingt gewesen. Sondern auch, weil der Verein von der ersten in die zweite Liga abgestiegen ist.
Andere Vereine haben bislang keine Rückzahlungsforderung
Fortuna Düsseldorf ist bislang der einzige deutsche Verein, der das Geld zurückzahlen soll. Aber auch andere Klubs zittern wohl. Denn das Urteil könnte eine Flut an Rückzahlungsforderungen auslösen. Auch Schalke 04 ist 2021 in die zweite Liga abgestiegen. Ähnlich sieht es bei Paderborn aus. Auch Teams, die sich beispielsweise nicht mehr für internationale Wettbewerbe qualifiziert haben, könnten betroffen sein. Denn auch sie hatten Umsatzeinbußen – wie Borussia Mönchengladbach.
Richterin macht Fortuna Hoffnung
Die Richterin sorgt in der Verhandlung am Mittwoch (09.10.) für ein kleines Aufatmen. Sie sagt, die Tendenz gehe dahin, dass Fortuna die Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Denn verglichen mit anderen Soforthilfeempfängern könnte mit zweierlei Maß gemessen worden sein. Die Bezirksregierung teilt dazu in einer schriftlichen Stellungnahme mit: „Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Einzelrichterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf bisher die Verwaltungspraxis des Landes NRW bezüglich der Coronabedingtheit für Profifußballvereine in Frage stellt, nachdem andere Verwaltungsgerichte und das OVG NRW eine einheitliche Verwaltungspraxis sehen.“
Das Gericht hat die Verhandlung am Mittwoch vertagt. Das Urteil wird in etwa zwei Wochen erwartet.