Fitnessstudio-Vertrag: Diese Fallen sollten Sie kennen
Es ist wohl einer der beliebtesten Neujahrs-Vorsätze: Mehr Sport machen. Also, ab ins Fitnessstudio. Der Vertrag ist schnell gemacht, aber kommen Kunden bei Bedarf auch schnell wieder raus? Gerade zum Jahreswechsel locken viele Studios mit Schnäppchen-Verträgen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Wie eine Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, sind versteckte Preiserhöhungen oder willkürliche Kündigungsfristen im Vertrag keine Seltenheit.
Gefahren lauern im Kleingedruckten
Schwitzen, die Weihnachtspfunde wieder verlieren und das Ziel vom Traumkörper erreichen - jeder zehnte Deutsche ist inzwischen Mitglied in einem Gym. Warum auch nicht? Teilweise wird bei den Verträgen allerdings unsportlich getrickst.
Zum Beispiel beim Thema Vertragsverlängerung: In vielen Verträgen heißt es, die eigentliche Laufzeit von meist ein oder zwei Jahren verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung nochmal um dieselbe Dauer - das ist so aber rechtlich unzulässig!
Viele Kostenfallen lauern im Kleingedruckten. Oftmals übernehmen die Studios für mitgebrachte Kleidung oder Wertsachen keine Haftung. Auch das ist unrechtmäßig, insofern das Fitnessstudio Schließfächer für seine Mitglieder bereitstellt.
Viele Fitnessstudios legen in ihren Verträgen fest, dass sich der Preis fürs Trainieren automatisch erhöht, wenn die Betriebskosten für den Anbieter steigen. Aus einer solchen Klausel muss aber genau hervorgehen, warum, in welcher Höhe und wie oft eine solche Preisanpassung möglich ist.
Meistens hilft das offene Gespräch mit dem Studiobetreiber
Nur die wenigsten Fitnessstudio-Mitglieder wissen, welche Rechte sie eigentlich bei einem Vertragsabschluss haben. Viele wissen daher nicht um ihr außerordentliches Kündigungsrecht - welches in vielen Fällen auch von den Betreibern verschwiegen wird!
So zum Beispiel bei Änderungen der Öffnungszeiten: Wenn diese so geändert werden, dass Sie es nicht mehr zum Training schaffen, ist das ein Kündigungsgrund, der auch außerhalb der Fristen gilt. Zudem kann ein Vertrag bei dauerhafter Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft gekündigt werden. Hier reicht oft ein ärztliches Attest aus, um den Vertrag zu kündigen und so unnötige Kosten zu vermeiden.
Auch im Falle eines Umzugs gibt es Sonderkündigungsrechte für die Mitglieder. Dabei ist allerdings entscheidend, wie weit ein Kunde weg zieht und ob das besuchte Studio Teil einer Kette ist, die vor Ort Filialen hat.
Der Verbraucherschutz rät dazu, das offene Gespräch mit den Betreibern des Fitnessstudios zu suchen, wenn ihnen bedenkliche Klauseln im Vertrag auffallen. Denn dann lenken die Studios meistens freiwillig ein und geben sich doch noch sportlich.