Beitragscheck 2020Diese Krankenkassen sind am günstigsten

Gute Nachrichten für gesetzlich Krankenversicherte: Viele Kassen lassen ihren Beitrag vorerst stabil - trotz besserer Leistungen, wie Finanztest weiß. Wer sparen möchte, sollte dennoch über einen Wechsel nachdenken.
Beitragssatz für das kommende Jahr abgefragt
Auch die Stiftung Warentest mag Traditionen. Infolgedessen wird bei den für gesetzlich Versicherte zugelassenen Krankenkassen im Dezember der Beitragssatz für das kommende Jahr abgefragt. So auch dieses Mal wieder. 44 der 78 angefragten Kassen sind dem Ruf der Tester gefolgt und haben ihren Beitragssatz für 2020 mitgeteilt. Mit durchaus erfreulichem Ergebnis. Denn bis auf die Bergische Krankenkasse bleiben die Beiträge stabil. Und der Ausreißer betont zugleich, dass die Erhöhung nur geringfügig ausfallen wird, im Gegenzug sollen dann aber auch die Extraleistungen ausgeweitet werden.
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen. Aktuell beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0,9 Prozent. Im Januar 2020 wird dieser Beitrag allerdings auf 1,1 Prozent angehoben. Doch beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch über oder unter den 0,9 Prozent liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe.
Bei einem Wechsel ist einiges zu sparen
Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse viel Einsparpotenzial. Oft lassen sich so sogar einige Hundert Euro im Jahr sparen. Finanztest rechnet vor, dass, wer beispielsweise 3000 Euro brutto im Jahr verdient und von einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent zu einer günstigen mit nur 0,5 Prozent Zusatzbeitrag wechselt, monatlich 15 Euro spart. Im Jahr müssten dann insgesamt 180 weniger gezahlt werden. Bei noch höheren Einkommen steigt das Einsparpotenzial, wobei Krankenkassenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig werden. Diese beträgt im neuen Jahr 4687,50 Euro monatlich. Wechseln solche Gutverdiener die Kasse, lassen sich bei den genannten Werten sogar 280 Euro jährlich sparen.
Gut auch, dass alle Kassen frei wählbar sind. Und zwar auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar.
Die aktuelle Auswertung von Finanztest zeigt: Es gibt nach wie vor besonders preisgünstige Krankenkassen, auch wenn fast alle die finalen Beiträge für 2020 bis Jahresende noch vom jeweiligen Aufsichts- und Verwaltungsrat bestätigen lassen müssen.
Nachfolgende Krankenkassen lassen ihren Zusatzbeitrag unverändert

AOK Bremen/Bremerhaven 0,7 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Hessen 0,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Nordost 0,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Sachsen-Anhalt 0,3 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Plus 0,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Audi BKK 0,7 Prozent
BKK Exklusiv 0,99 Prozent
BKK Faber-Castell 0,65 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK Firmus 0,44 Prozent
BKK Freudenberg 0,7 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK Gildemeister/Seidensticker von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent
BKK Melitta Plus 0,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK Verbund Plus 0,5 Prozent
Debeka BKK von 0,8 Prozent auf 0,7 Prozent
HEK 1 Prozent
IKK Classic 1 Prozent
IKK Gesund Plus 0,6
mhplus BKK 0,98 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
R + V BKK 0,9 Prozent
Techniker Krankenkasse: Höhe noch nicht final bekannt, möglicherweise Erhöhung von aktuell 0,7 Prozent
Beim Wechsel sollten Sie folgende Punkte beachten
Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.
Versicherte müssen seit mindestens 18 Monaten Mitglied ihrer Krankenkasse sein, bevor sie zur Kündigung berechtigt sind. Es sei denn, die Kasse erhöht den Zusatzbeitrag. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der alten Kasse erfolgen. Diese muss innerhalb von 14 Tagen bestätigt werden. Zeitgleich sollte sich um die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse bemüht werden. Ein entsprechender Antrag ist auch meist im Internet zu finden. Hat der Wechsel innerhalb der Wechselfrist geklappt, darf keinesfalls vergessen werden, die neue Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorzulegen. Denn ansonsten bleibt der Versicherte Mitglied seiner alten Kasse.