Erst ja, dann nein
Familie aus Duisburg darf doch nicht auf Grundstück bauen
Die Polizistin und der Schlosser finden tatsächlich ein Grundstück – ganz in der Nähe ihres jetzigen Mietshauses. „Das Gründstück ist einfach perfekt für uns. Die Lage ist super schön, die Kinder gehen hier in den Kindergarten und meine Arbeitsstelle ist nur vier Kilometer entfernt“, schwärmt der 35-jährige Familienvater. Die Eltern möchten sicher gehen, dass sie dort überhaupt bauen können. Deshalb stellen die beiden einen sogenannten Bauvorantrag. Die Stadt Duisburg gibt für das Vorhaben grünes Licht. Die Cobans kaufen das Grundstück.
Fehlerhafter Bauvorbescheid
Doch der Vorbescheid ist falsch. Denn das Gründstück liegt in einem sogenannten Außenbereich. Dort dürfen nur spezielle Gebäude errichtet werden, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Gebäude. Das fiel auf, als die Cobans einen weiteren Vorantrag stellten. Denn Freunde wollten mittlerweile auch auf dem Grundstück bauen, das in etwa so groß ist wie ein halbes Fußballfeld. Durch den Fehler hat die Familie für 225.000 Euro also kein Bauland, sondern eine Wiese gekauft. Die ist vermutlich nur bis 20.000 Euro wert. „Ich habe geweint, ich hatte schlaflose Nächte. Mir ist das völlig unklar, wie man erst einen positiven Bescheid ausstellen kann und dann im Nachhinein sagen kann: Ach wir haben uns vertan“, klagt die 35-jährige Mutter.
Grund zur Hoffnung
Auf RTL WEST Anfrage gesteht die Stadt Duisburg den Fehler ein. „In der Bauvoranfrage sind wir davon ausgegangen, dass eine Wohnbebauung planungsrechtlich zulässig ist. Die Überprüfung im Sachgebiet hat aktuell ergeben, dass diese Beurteilung falsch war“, so die Stadt. „Wir möchten uns ausdrücklich für diesen Fehler entschuldigen.“ Der Fall werde jetzt vom Rechtsamt geprüft. Anschließend entscheiden die Verantwortlichen, wie es weitergeht. Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte, hat die Familie gute Chancen, weiß Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Denn die Behörde hafte bei falschen Bauvorbescheiden. „Die Behörde muss sogar die Kosten für den Kauf des Grundstücks zahlen: die Notarkosten, die Planungskosten, also alles was dem Bauherren an Kosten entstanden ist, weil er ja darauf vertraut hat, dass der Bescheid richtig ist“, so der Anwalt.