16-Jähriger droht Sperre!

Anti-Doping-Agentur zerrt Eislauf-Wunderkind Walijewa vors höchste Sportgericht

ARCHIV - 15.02.2022, China, Peking: Olympia, Eiskunstlauf, Damen, Kurzprogramm im Hauptstadt-Hallenstadion. Kamila Walijewa vom Russischen Olympischen Komitee reagiert nach ihrem Auftritt. (zu dpa: «Rusada: Walijewa ohne Schuld bei Doping-Vergehen - Wada «besorgt»») Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Kamila Walijewa
dpa, Peter Kneffel

Der Fall Kamila Walijewa geht in die nächste Runde. In der Frage, ob das russische Eislauf-Wunderkind bei Olympia 2022 trotz positiver Dopingprobe hätte starten dürfen, wendet sich die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) jetzt an den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Die WADA fordert eine knallharte Strafe.

Erst Eis-Märchen, dann brutales Eis-Drama

Sie war eines DER Gesichter der Olympischen Winterspiele 2022 in Peking. Kamila Walijewa, damals 15 Jahre alt, gewann auf der größten Bühne mit dem russischen Team zunächst Gold – brach dann in der Kür unter dem Druck der Weltöffentlichkeit zusammen (Unvergessen die Reaktionen ihrer Trainerin Eteri Tutberidse).

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Zuvor war bekannt geworden, dass Walijewa bei den russischen Meisterschaften Ende 2021 positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden war. Trotz des positiven Tests: Eine vorläufige Sperre wurde aufgehoben – Walijewa durfte bei der Olympia-Einzelkür starten. Eine Entscheidung mit Geschmäckle.

Welt-Anti-Doping-Agentur will lange Sperre

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Im vergangenen Monat dann sprach die russische Anti-Doping-Agentur RUSADA die inzwischen 16-Jährige frei. Das passte der WADA gar nicht. Sie legte nun offiziell Berufung ein vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS. Die Welt-Anti-Doping-Agentur fordert eine vierjährige Sperre für Walijewa sowie die Löschung aller Ergebnisse seit dem 25. Dezember 2021. Dies beträfe auch das russische Team, das in Peking Gold gewonnen hatte. Sieger wären dann die USA vor Japan und Kanada.

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Zuletzt hatte die WADA schon den CAS angerufen, weil die RUSADA die Ergebnisse ihrer Untersuchungen lange Zeit nicht veröffentlichte. Die RUSADA begründete dies zunächst damit, dass die damals 15 Jahre alte Läuferin als "geschützte Person" zu gelten habe. Das Drama um Waljewa geht nun vor die höchste Instanz. (msc/sid/dpa)