Entwurf für Mietpreisbremse: So soll Wohnen billiger werden
Die große Koalition geht eines der zentralen Themen des Wahlkampfes an: die Mietpreisbremse. Vor allem in Großstädten sind die drastisch steigenden Wohnkosten ein massives Problem. Jetzt liegt ein erster Entwurf des Justizministeriums mit konkreten Maßnahmen vor. Aber was soll sich genau ändern?

Generell soll die Mietpreisbremse nur in angespannten Märkten, also den Großstädten, angewandt werden. Laut dem Entwurf des Justizministeriums liegen in diesen Gebieten mehr als 4,2 Millionen Mietwohnungen. Welche Wohnräume genau dazuzählen, können die Bundesländer für fünf Jahre festlegen. In diesen festgelegten Gebieten soll dann der rapide Anstieg von Neu-Mieten gedeckelt werden: Zukünftig dürfen diese dort nur maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch "umfassend modernisierte" Wohnungen. Des Weiteren können Mieter Auskunft verlangen, wie ihr Mietpreis zustande kommt.
Neuregelung der Maklergebühren
Auch in Sachen Maklergebühren sollen die Mieter entlastet werden und nicht mehr selbstverständlich die Kosten für die Wohnungsvermittlung tragen. Stattdessen gilt das Prinzip: "Wer bestellt, der zahlt." Vereinbarungen, mit denen Vermieter versuchen diese Kosten auf die Mieter zu übertragen, sind unzulässig. Als Maklervertrag gelten soll außerdem erst ein schriftlicher Auftrag eines Wohnungssuchenden und das gezielte Suchen nach einer Bleibe für diesen Kunden. Bei einem Verstoß gegen die verschärften Regeln droht Maklern zukünftig ein Bußgeld.
Insgesamt könnten durch die geplanten Maßnahmen nach Berechnungen des Justizressorts Mietern rund 854 Millionen Euro pro Jahr an Kosten erspart bleiben. Den Vermietern droht dagegen laut Entwurf schätzungsweise ein Verlust von 283 Millionen Euro jährlich und zusätzliche Kosten von rund 219 Millionen Euro im Jahr.