Zahnarzt und Steuerberater vor Gericht

Bundesfinanzhof weist Klagen gegen die doppelte Rentenbesteuerung ab

29.05.2021, Nordrhein-Westfalen, Bad Oeynhausen: ILLUSTRATION - Ein Rentner füllt seine Steuererklärung aus und tippt zur Berechnung Zahlen in einen Tischrechner. Der Bundesfinanzhof verkündet am Momtag (31.05.2021) Urteile in zwei Verfahren zur Rentenbesteuerung. Dabei geht es um die Frage, ob der Bund die Renten zu Unrecht doppelt besteuert. (zu "Bundesfinanzhof verkündet Rentenurteile - Große Auswirkungen möglich") Foto: Lino Mirgeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Über 20 Millionen Menschen beziehen in Deutschland Rente.
lim fdt, dpa, Lino Mirgeler

Der Bundesfinanzhof in München hat zwei vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klagen gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. „Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt“, sagte die Vorsitzende Jutta Förster. Geklagt haben der ehemalige Zahnarzt Gert Zimmermann und ein früherer Steuerberater, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Beide Kläger beriefen sich unter anderem auf das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben vorgeschrieben, dass die bereits besteuerten Beiträge später bei der Auszahlung der Rente nicht noch einmal versteuert werden dürfen - das wäre die verbotene Doppelbesteuerung.

Klage sei unbegründet, so der Bundesfinanzhof

19.05.2021, Bayern, München: Drei Richter des X. Senats des Bundesfinanzhofes, mit der Vorsitzenden Jutta Förster und zwei der vier Beisitzer, Egmont Kulosa (l) und Jens Reddig, stehen im Verhandlungssaal. Deutschlands höchstes Finanzgericht muss die Frage klären, ob der Bund die Renten zu Unrecht doppelt besteuert. Foto: Carsten Hoefer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Über eine weitere Klage gegen die Rentenbesteuerung urteilt der Bundesfinanzhof um 11 Uhr am Montag.
cho fdt, dpa, Carsten Hoefer

Geklagt hatten der ehemalige Zahnarzt Gert Zimmermann aus Hessen und seine Frau, die dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung ihrer Renten vorwarfen. Kurz zuvor hatte der Bundesfinanzhof bereits in einem ersten Parallelverfahren die Klage eines ehemaligen Steuerberaters abgewiesen. Die Gefahr einer doppelten Besteuerung in nennenswertem Umfang sieht der BFH nicht bei den Klägern, die seit über einem Jahrzehnt in Rente sind, sondern in der Zukunft.

Dabei geht es um einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten 2005. Bis dahin waren sie steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt. Seit 2005 müssen Renten versteuert werden - die Besteuerung erfolgt also "nachgelagert". Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können während des Berufslebens aber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung, die nach Ansicht der Kläger zu Ungerechtigkeiten führte. Bei einer Nieferlage vor Gericht hätten dem Bund Steuer-Mindereinnahmen von jährlich ein bis zwei Milliarden Euro gedroht. (dpa/lha)

Rentner Gert Zimmermann: "Das ist nicht hinnehmbar"