Private Treffen, Gastronomie, Kultur, Freizeit, Sport

Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Baden-Württemberg

29.05.2020, Baden-Württemberg, Heidelberg: Zwei Besucher sitzen auf der Neckarwiese in einem mit spezieller Farbe gemalten Kreis. Die kreisförmigen Markierungen sollen Besucher der Grünfläche auf den laut Corona-Verordnung vorgegebenen Sicherheitsabstand aufmerksam machen. Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Heidelberg - Neckarwiese
ua axs, dpa, Uwe Anspach

Auch in Baden-Württemberg kehrt langsam ein bisschen Alltag zurück. In der Landeshauptstadt Stuttgart hatten die sogenannten Hygiene-Demos Anfang und Mitte Mai besonders viel Zulauf.
Generell gilt überall ein Abstandsgebot zu anderen Menschen von mindestens 1,5 Metern sowie eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit Masken, Tüchern oder Schals beim Einkaufen und in den öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln.
Wir haben für Sie die wichtigsten Regeln in Baden-Württemberg zusammengefasst.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++

Treffen mit anderen Personen trotz Corona möglich?

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Das heißt, im öffentlichen Raum dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen, ohne den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten zu müssen. Im privaten Rahmen dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen dürfen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen.

Gastronomie und Tourismus in Baden-Württemberg

Restaurants und Gaststätten sind bereits unter Auflagen wieder geöffnet. Ab dem 2. Juni können unter Hygiene-Auflagen wieder Kneipen und Bars öffnen. Auch hier muss aber der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden. Es gilt Sitzplatzpflicht (keine Stehplätze), Thekenverbot und Bedienpflicht. Kontaktdaten werden erhoben, um die Kontakte eventuell nachverfolgen zu können.

Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze etc. dürfen ab dem 29. Mai wieder öffnen – unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften. Auch hier dürfen nur die erlaubten Personengruppen zusammenkommen. Kontaktdaten werden erhoben.

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Kultur und Freizeit

Ab dem 1. Juni 2020 dürfen nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erarbeiten, dass auf Anfrage vorgelegt werden muss.

Öffentliche Spielplätze sind seit dem 6. Mai 2020 wieder geöffnet. Wenn möglich soll der Mindestabstand von 1,5m auch hier eingehalten werden. Kinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen auf Spielplätze, nach Möglichkeit soll jedes Kind 10 qm zur Verfügung haben. Erwachsene Begleitpersonen zählen nicht zur maximalen Belegzahl dazu. Ansonsten gelten die allgemeinen Corona-Verordnungen des Landes

Sport in der Corona-Krise

Fitnessstudios dürfen erst ab 2. Juni aufmachen. Es muss Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Sportlerinnen und Sportlern eingehalten werden. Gemeinschaftsbereiche wie Umkleiden und Sanitärräume müssen geschlossen bleiben. Alle Sportler*innen müssen ihren Namen und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden

Ein Training von Sport- und Spielsituationen oder Übungen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist nicht erlaubt. Training mit hochintensiver Ausdauerbelastung darf derzeit nur im Freien stattfinden. Ansammlungen im Eingangsbereich oder vor Getränkeausgabe dürfen nicht sein. Für Sportvereine gelten dieselben Regeln.

Hallenbäder öffnen ab dem 2. Juni 2020, jedoch nur mit eingeschränktem Betrieb: Schwimmkurse, Schwimmunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Trainingseinheiten von Sportvereinen sind erlaubt. Maximal 10 Personen dürfen gleichzeitig trainieren. Jede Bahn darf nur von maximal drei Personen gleichzeitig genutzt werden, aufschwimmen und Überholen ist hierbei nicht gestattet.

Wann Freibäder und Badeseen wieder öffnen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung.

Übersicht über alle Corona-Regeln in Baden-Württemberg und den anderen Ländern

Alle Regeln im Detail können Sie in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hier nachlesen.

Wie die Regeln in den anderen Bundesländern derzeit aussehen, finden Sie in dieser Übersicht.

Wieder-Öffnungen in verschiedenen Bereichen: Was gilt wo?

Sie wollen genauere Infos zu einem bestimmten Bereich des Alltagslebens? Restaurants, Kosmetikstudios, Spielplätze, Freibäder - eine Übersicht mit allen Wieder-Öffnungen und den jeweiligen Regeln finden Sie hier.

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