Kommunalwahlen in Hessen

Das müssen Sie über die Briefwahl wissen

Kommunalwahlen in Corona-Zeiten. Das erfordert neue Möglichkeiten, um die Wahl flexibler und vor allem gemäß der Kontaktbeschränkungen durchzuführen. Am 14. März können die Hessen ihre Stimmen abgeben. Bei der Kommunalwahl werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat gewählt. Aufgrund der aktuellen Situation wird mit einem Anstieg der Briefwahlen gerechnet. Doch was gibt es dabei zu beachten?

So funktioniert die Briefwahl

Die Briefwahl in Hessen ist unkompliziert, Briefwahlunterlagen können kostenfrei beantragt werden und auch Portokosten fallen nicht an. Jedoch gibt es innerhalb Hessens kleine Unterschiede. Genau Informationen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt oder nächsten Kreisstadt zu finden.

93 Sitze in Frankfurter Stadtverordnetenversammlung

Der Wahlzettel wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich, ist aber leicht erklärt. In Frankfurt sind 93 Sitze in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zu vergeben. Die Frankfurter haben also 93 Stimmen. Auf dem Wahlzettel befinden sich 28 Listen, beispielsweise Parteien wie die CDU oder SPD, aber auch kleinere Organisationen wie die Frankfurter Gartenpartei. Bei der Stimmabgabe gibt es folgende Möglichkeiten:

  • kumulieren: mehrere Stimmen einer Person innerhalb einer Wahlliste geben (pro Person maximal 3 Stimmen)

  • panaschieren: mehrere Personen von verschiedenen Listen wählen

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Wer ist wahlberechtigt?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft besitzen, sind wahlberechtigt. Werden diese Wahlkriterien erfüllt, erhalten Sie per Post eine persönliche Wahleinladung.