Dieselfahrverbot, Aus für Google+, GPS-Chaos droht

Das ändert sich zum 1. April 2019

April
Wir zeigen, was sich für Verbraucher zum 1. April ändert.
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Der April, der macht, was er will - so heißt es oft. Nicht nur das Wetter ändert sich häufig, auch für uns Verbraucher gibt es einige Veränderungen. Internet-User könnten sich beispielsweise fragen: Was ist mit meinem Google-Plus-Konto? Für Autofahrer treten weitere Dieselfahrverbote in Kraft - und es wird Zeit, die Sommerreifen aufzuziehen. Hier sind die Neuerungen zum 1. April im Überblick.

Gurken ohne Plastik

Discounter-Riese Aldi will seine Umweltbilanz verbessern. Dafür sollen Gurken ab April ohne Plastikhülle verkauft werden. Damit will Aldi mehr als 100.000 Tonnen Plastik pro Jahr einsparen. Andere Supermarktketten könnten dem Beispiel folgen.

Google Plus wird gelöscht

Anfang April werden alle bestehenden Konten bei Google Plus gelöscht. Bereits seit Februar konnten Nutzer keine neuen Konten anlegen. Das soziale Netzwerk wird dann nach und nach gelöscht. Nutzer können ab dem 2. April 2019 nicht mehr auf Profile, Fotos und alle anderen Daten zugreifen. Google Plus wird offiziell wegen einiger Datenpannen in 2018 geschlossen.

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Neue Tierhaltungs-Kennzeichnung für Supermarkt-Fleisch

Ab dem 1. April soll es beim Fleischkauf im Supermarkt leichter werden, die Haltungsbedingungen der Tiere zu erkennen. Die großen Ketten wie Aldi, Lidl, Rewe und Edeka führen eine einheitliche Kennzeichnung auf Verpackungen von Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch ein. Bei den neuen Logos gibt es vier Stufen, die vom gesetzlichen Mindeststandard bis hin zur Premium-Stufe reichen.

GPS-Chaos droht für alte Navigationsgeräte

In der Nacht vom 6. auf den 7. April 2019 wird die Wochenzählung bei gemeinsam genutzten Satelliten neu gestartet. Dadurch befürchten Experten zunächst Chaos bei privat genutzten GPS-Navigationsgeräten. Betroffen sind aber lediglich alte GPS-Geräte, die die neue Datumsanzeige noch nicht integriert haben. Alle Geräte, die nach 2010 auf den Markt gekommen sind, werden kein Problem mit der Umstellung haben.

Mehr Lohn für Zeitarbeiter

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. April für Zeit- und Leiharbeiter in Westdeutschland. Statt wie bisher 9,49 Euro, erhalten sie nun 9,79 Euro. In anderen Branchen wurde der Mindestlohn 2019 bereits angehoben.

Beamtenbesoldung steigt ebenfalls

Auch Beamte dürfen sich ab dem 1. April über einen höheren Sold vom Bund freuen. Ihre Bezüge steigen um 3,09 Prozent. Dieser Anstieg ist Teil einer dreischrittigen Erhöhung des Solds. Das heißt auch, dass die Politiker und Regierungsmitglieder mehr Geld erhalten.

Übergangsfrist für Dieselfahrer in Stuttgart endet

In Köln und Bonn sollte eigentlich ab dem 1. April 2019 das Dieselfahrverbot in Kraft treten - doch das Land NRW und die Bezirksregierung Köln sind gegen die Anordnung in Berufung gegangen. Das Fahrverbot wird also aufgeschoben (eine neue Entscheidung wird für den Herbst erwartet). Lkw-Fahrer müssen in Köln ab dem 1. April allerdings mit Durchfahrverboten rechnen, weil ein neuer Luftreinhalteplan in Kraft tritt.

In Stuttgart läuft mit dem ersten Apriltag die Übergangsfrist für Dieselfahrer ab. Betroffen sind Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter. Es droht ein Bußgeld von 80 Euro!

Sommerreifen aufziehen!

Auch wenn Winterreifen in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, wird es für alle Autofahrer mit Winterreifen rund um Ostern Mitte April Zeit, die Sommerreifen aufzuziehen.

Leinenzwang in Niedersachsen

Hunde müssen wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ab dem 1. April in Niedersachsen in der freien Landschaft angeleint werden. In Sachsen-Anhalt und Bremen gibt es eine ähnliche Vorschrift - hier gilt sie allerdings schon ab dem 15. März.

Aus Congstar wird Telekom

Kunden des Mobilfunkdienstes Congstar werden ab April automatisch zu Telekom-Kunden. Durch eine Änderung des Geschäftsmodells werden die Kundendaten umgeschrieben. Im Umgang mit dem Unternehmen ändert sich für Kunden allerdings nichts.

Frist für neue Mütterrente endet im April

Interessierte Mütter, deren Kinder früher als 1992 geboren sind, können noch bis Ende April einen Antrag auf Mütterrente stellen. Nur dann erhalten sie rückwirkende Zahlungen ab Januar 2019 - so die Deutsche Rentenversicherung.