Cyber GroomingProzess gegen Straftäter

Ein 55-jähriger muss sich vor dem Landgericht Hagen verantworten. Ihm werden der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials vorgeworfen. In den Fokus der Ermittler rückte der Angeklagte allerdings durch eine andere Straftat. Zwischen August 2021 und Januar 2022 soll er gezielt mit einer Minderjährigen über das Internet gechattet haben. Sein Ziel: Nacktbilder und Treffen. Was er nicht wusste: Er schrieb mit einem Erwachsenen. Heute gab es den Prozessauftakt am Landesgericht Hagen.