Das gilt ab 23. August in Restaurant, Supermarkt, Fitnessstudio & Co.

Neue Regeln treten in Kraft: Wo gilt die Corona-Nachweispflicht - und wo nicht?

Die Corona-Infektionszahlen steigen teils wieder dramatisch, in den Krankenhäusern müssen wieder mehr Covid-Patienten behandelt werden – die allermeisten von ihnen sind nicht geimpft. Immerhin tritt jetzt die flächendeckende Test- und Nachweispflicht am 23. August in Kraft. Die haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder Mitte August beschlossen. Ob 2G oder 3G – wo und ob sie geimpft oder genesen (2G) oder getestet (3G) sein müssen, erfahren sie hier.
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In diesen Einrichtungen muss ein Corona-Nachweis vorgezeigt werden

Ab 23. August muss in folgenden Einrichtungen nachgewiesen werden, ob man geimpft, genesen oder getestet ist:

  • Altenheime

  • Krankenhäuser

  • Pflegeheime

  • Friseure

  • Nagelstudios

  • Kosmetikstudios

  • Sonnenstudios

  • Massagestudios

  • Tattoostudios

  • Fitnessstudios

  • Schwimm- und Spaßbäder

  • Spielhallen und Spielbanken

  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen

  • Bars

  • Restaurants

  • Hotels

  • Konzerte

  • Sportveranstaltungen

  • Kinos

  • Theater, Oper

  • Fahrschulen

  • Flugreisen

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Geschäftsinhaber oder Veranstalter sind aufgrund der geltenden Privatautonomie frei, nur Genesene oder Geimpften Eintritt zu ermöglichen. Liegt die Inzidenz unter 35, kann die Test- und Nachweispflicht ausgesetzt werden.

Wie erfolgt die Nachweispflicht?

Wer bereits gegen Corona geimpft wurde, muss seine Impfbescheinigung oder den gelben Impfpass vorzeigen. Genesene sollten ihren Testnachweis mitnehmen.

Ob geimpft oder genesen – besonders einfach erfolgt der Nachweis über eine App auf dem Smartphone. Die digitale Impfbescheinigung kann über den QR-Code in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App eingelesen werden. Die CovPass-App wird innerhalb der EU akzeptiert und ist besonders bei Reisen nützlich. Die Corona-Warn-App hat zusätzlich eine praktische Check-in-Funktion, die deutschlandweit genutzt werden kann: Check-in auf der Leiste unten in der App auswählen, QR-Code im Restaurant oder Laden scannen und schon ist man mit seinen notwendigen Daten eingecheckt. Das Auschecken geht automatisch.

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Empfehlungen unserer Partner

Hier muss man keinen Corona-Nachweis vorzeigen

  • Wochenmarkt

  • Gartencenter

  • Supermarkt

  • Arztpraxis (Hausarzt,Zahnarzt)

  • Psychotherapeutenpraxis

  • Bus und Bahn

Kostenloser Bürgertest wird für die meisten Erwachsenen abgeschafft

Mit Wirkung vom 11. Oktober an sind die sogenannten Bürgertests nicht mehr kostenlos. Ungeimpfte müssen ab dann selbst ihre Tests bezahlen, wenn sie einen Nachweis benötigen. Einzige Ausnahme: Kinder und Jugendliche können sich weiterhin kostenlos testen lassen. Außerdem alle Erwachsenen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. (aze)