In NRW und Brandenburg schon früher erlaubt als geplantWas genau bedeutet die 10-Personen-Regel für mich?

Bisher waren die Kontaktbeschränkungen - vor allem für Alleinelebende sehr streng. Man durfte sich in der Öffentlichkeit in der Corona-Anfangszeit nur mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person treffen, dann wurde auf zwei Haushalte ausgeweitet. Das bedeutete, dass sich zwar zwei größere Familien treffen durften, jedoch nicht z. B. drei Freunde, die jeweils alleine in einem eigenen Hauhalt wohnen. NRW und Brandenburg erlauben nun jedoch als erste Bundesländer wieder Treffen mit bis zu 10 Personen. Wir erklären, was genau das für Sie bedeutet.
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Endlich wieder Treffen mit mehreren Freunden
Dass eine bundesweite Lockerung der Kontaktbeschränkungen auf 10 Personen kommen könnte, sickerte schon Anfang der Woche durch. Doch am Mittwoch hieß es in der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel dann, dass die Lockerungen Ländersache seien. Nordrhein-Westfalen gab noch am selben Abend bekannt, dass man sich dort ab dem 30. Mai mit bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum treffen darf - unabhängig von der Zwei-Haushalte-Regelung. Diese bleibt jedoch weiterhin bestehen. In Brandenburg gilt das sogar schon seit dem 28. Mai.
10 Personen erlaubt: Wer darf sich denn nun treffen?
Während zuvor nur die Anzahl der Haushalte im öffentlichen Raum eine Reihe spielte, gibt es von nun an bei mehr als zwei Haushalten die Obergrenze von 10 Personen. Es dürfen sich also auch Freunde treffen, die nicht zusammen wohnen oder nicht miteinander verwandt sind.
Bei Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder), Geschwistern oder zwei Haushalten dürfen sich sogar mehr als 10 Personen treffen.
Die Regel gilt für Treffen im öffentlichen Raum, also in Parks, Restaurants, in den wieder öffnenden Kinos etc. Dort gelten jedoch jeweils eigene Hygienevorschriften.
Muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Bei den Treffen sollte trotzdem auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln geachtet werden. Außerdem gibt das Land NRW auf seiner Webseite bekannt, dass die 10-Personen-Regel unter der Voraussetzung gelte, "dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen - für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus - für vier Wochen nach dem Zusammentreffen sichergestellt werden kann".
Sie sollten sich also im besten Fall merken oder notieren, wann Sie sich mit wem getroffen haben.
Welche Regelung gilt in anderen Bundesländern?
In Sachsen-Anhalt dürfen sich bereits seit einiger Zeit bis zu 5 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in der Öffentlichkeit treffen. In den anderen Bundesländern gilt zum jetzigen Stand (28. Mai, 7:30 Uhr) noch die Zwei-Haushalte-Regel. Es ist aber zu erwarten, dass auch andere Bundesländer die Grenze auf 10 Personen hochsetzen. Eine Übersicht, was in Ihrem Bundesland gilt, finden Sie hier.
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