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Corona-Impfpflicht könnte zum 1. Oktober kommen

Sie ist aktuell der größte Streitpunkt in der Corona-Politik: Die Impfpflicht. Wurde zu Beginn des Jahres noch hauptsächlich gegen eine allgemeine Impfpflicht demonstriert, protestierten Tausende bundesweit in den vergangenen Tagen vor allem gegen die Impfpflicht für Pflegepersonal. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sah sich sogar dazu angehalten, den bundesweiten Beschluss komplett auszusetzen.
Jetzt – oder spätestens Anfang März, wenn die Pflege-Impfpflicht durch ist – könnte sich der Fokus aber wieder auf die allgemeine Impfpflicht verlegen. Denn dafür steht nun ein konkretes Datum im Raum.
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Impfpflicht soll befristet sein
„Wir streben an, das Gesetz in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Nach einer mehrmonatigen Frist für Beratung und nachgeholte Impfungen soll die Impfpflicht dann am 1. Oktober greifen.“ Das sind die Worte von Agnes Strack-Zimmermann (FDP), einer der Bundestagsabgeordneten, die die allgemeine Impfpflicht so schnell wie möglich umsetzen wollen.
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Strack-Zimmermann und einige weitere Parlamentarier hatten den Stein mit ihrem Antrag ins Rollen gebracht. Zuletzt waren immer mehr Details ihres Vorschlags bekannt geworden. So soll die Impfpflicht dann erfüllt sein, wenn man mindestens drei Mal gegen das Coronavirus geimpft ist. Außerdem soll die Impfung vorerst bis Ende 2023 befristet sein.
Impfpflicht mittels Bußgeld
Streit dürfte es vor allem aber um das „Wie?“ geben. Denn die Krankenkassen sollen bei ihren Versicherten den Impfstatus abfragen und diesen speichern. Wer keinen Impfnachweis vorlegen kann oder will, würde dann an das jeweilige Gesundheitsamt gemeldet. Wer dann wiederholt ein Impfangebot ausschlage, müsse mit einem Bußgeld rechnen. „Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen“, so Strack-Zimmermann.
Klar ist: Man will „rechtzeitig vor dem nächsten Winter eine hohe Grundimmunität“ aufbauen, so die Abgeordnete. Dazu müsse man zur Not auch mehrfach Bußgelder gegen renitente Impfverweigerer verhängen. Wie hoch die Bußgelder sein sollen, ist allerdings nicht bekannt.
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Keine Erzwingungshaft bei Impfpflicht
In einem Punkt wollen die Antragssteller aber offenbar Gnade walten lassen. Zwar sei es das Ziel der Impfpflicht, die Gesellschaft und das Gesundheitswesen vor erneuter Überlastung zu schützen. Mit Haft wollen sie besonders unbelehrbare Impfverweigerer aber nicht bestrafen.
Eine sogenannte Erzwingungshaft kann im Fall von nicht gezahlten Bußgeldern, z.B. auch bei nicht gezahlten Rundfunkgebühren, verhängt werden. Sie gilt allerdings als das allerletzte Mittel.
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Kein Fraktionszwang bei Abstimmung
Wie heikel das Thema auch unter den Bundestagsabgeordneten diskutiert wird, macht eine andere Information deutlich. Bei der Abstimmung im Bundestag soll es keinen Fraktionszwang geben. Die Abgeordneten können sich sogenannten parteiübergreifenden Gruppenanträgen anschließen. Strack-Zimmermann hat ihren Vorschlag gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr von der FDP erarbeitet.
Daneben gibt es andere Parlamentarier um den FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, die sich für einen Mittelweg aussprechen und ein verpflichtendes professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften befürworten.
(dpa/sst)
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