Nach Beratung der Ministerpräsidenten
Das sind die Schwellenwerte, die über Corona-Maßnahmen bestimmen
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat entschieden: Künftig soll es neue Schwellenwerte für das Inkrafttreten von härteren Corona-Maßnahmen geben. Dabei soll das Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen der Kliniken der Richtwert sein. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer vereinbarten dafür am Donnerstag drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen, wie Angela Merkel in einer Pressekonferenz im Anschluss sagte – im Video.
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Drei verschiedene Schwellenwerte
Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Grafik zeigt Hospitalisierungsinzidenzen in Ihrem Bundesland
Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinaus in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).
Im Video: Bundeskanzlerin Merkel: "Die Lage ist hochdramatisch!"
Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können. (dpa/khe)
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