Europäischer Haftbefehl gegen Steakhaus-Erbin
Nach Entführungsdrama: Diese Auflagen muss Christina Block jetzt einhalten
Neue Entwicklung im dramatischen Sorgerechtsstreit um die Kinder von Christina Block!
Die Behörden in Dänemark sollen einen europäischen Haftbefehl gegen die Steakhaus-Erbin erlassen haben. Das berichtet die Bild-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll den Haftbefehl schon in einen Aufenthaltsbeschluss umgewandelt haben. Was das für Block nun bedeutet, erklärt RTL-Reporter Bastian Vollmer im Video.
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Für die Kinder „ein traumatisches Erlebnis“
„Christina Block wird vermutlich voraussichtlich auf freiem Fuß bleiben“, teilt RTL-Reporter Bastian Vollmer mit. „Sie wird sich regelmäßig und engmaschig bei den deutschen Behörden melden müssen und ihren Aufenthaltsort bekannt geben. Was das für die Kinder bedeutet, bleibt abzuwarten. Eigentlich hat Christina Block durch den Beschluss eines Hamburger Gerichts in Deutschland das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.“
Dennoch gebe es in diesem unübersichtlichen Fall noch viele offene Fragen. Was sich allerdings mit Sicherheit sagen lässt: Für die Kinder im Alter von zehn und 13 Jahren ist die Situation nach Einschätzung eines Psychologen „ein traumatisches Erlebnis“.
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Das ist in der Silvesternacht passiert
Die Kinder von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel sollen in der Silvesternacht in Dänemark vor den Augen ihres Vaters entführt worden sein. Die Kinder seien aktuell wieder bei der Mutter in Hamburg. Dies hatte Christina Block am Dienstagabend (2. Januar) selbst in einem Statement bestätigt.
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Schon seit Jahren kämpft sie mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht für drei ihrer vier gemeinsamen Kinder. Im August 2021 soll der Vater die Kinder an sich genommen und nach Dänemark gebracht haben – und das obwohl die Eltern sich das Sorgerecht teilen und die Mutter laut deutschem Gericht sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. In Dänemark entschied ein Gericht im Februar 2023 jedoch zugunsten des Vaters und lehnte die Rückführung der Kinder nach Deutschland ab. (mja)