DAS könnte im schlimmsten Fall passieren
Verlieren Christina Block und ihr Ex-Mann jetzt BEIDE das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder?
Hat sie die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben?
Ganz Deutschland verfolgt gerade den Krimi um Steakhaus-Erbin Christina Block und ihren Ex-Mann. Zwei der insgesamt vier gemeinsamen Kinder sollen dem Vater in der Silvesternacht in Dänemark entrissen worden sein. Aktuell seien die Kinder in der Obhut ihrer Mutter. Was dieses Hin und Her für die Kinder bedeutet und was im schlimmsten Fall auf die Eltern zukommen könnte, erfahrt ihr im Video.
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„Das ist ein Kampf auf Kosten der Kinder“
„Wenn sich die Eltern so uneinig sind und auf diese Weise Fakten schaffen, ist es für die Kinder wieder ein Rausreißen aus der ursprünglichen Situation“, sagt Anwältin Sandra Günther im Gespräch mit RTL. „Also im worst case, ganz ehrlich, so wird es gehandhabt, sagt das Gericht: ‘Sie [Christina Block] sind nicht erziehungsfähig und der Vater ist es aber auch nicht. Wir übertragen das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf eine dritte Person und die regelt dann, wo ihre Kinder sind in Zukunft. Das ist ein Kampf auf Kosten der Kinder, das vergessen die ihr ganzes Leben nicht!“
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Wie die dänische Polizei mitteilte, sei Blocks Ex-Mann Stephan Hensel in der Silvesternacht beim Beobachten des Feuerwerks mit seinen beiden Kindern (zehn und 13 Jahre alt) angegriffen worden. Die Kinder seien gezwungen worden, in ein Auto zu steigen. Die Täter seien daraufhin in zwei Autos mit deutschen Kennzeichen geflohen. Nun wird wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt. Am Dienstagabend meldete sich Christina Block selbst zu Wort: „Die Kinder sind wohlauf. Ich bitte um Verständnis, dass ich vor allem aus Fürsorge um das Wohl meiner Kinder zurzeit keinerlei weitere Erklärungen abgebe.“
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Worum geht's im Sorgerechtszoff?

Schon seit Jahren kämpft Christina Block mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht für drei ihrer vier gemeinsamen Kinder. Im August 2021 soll der Vater die Kinder an sich genommen und nach Dänemark gebracht haben – und das obwohl die Eltern sich das Sorgerecht teilen und die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut deutschem Gericht hat. Doch ein Gericht in Dänemark entschied im Februar 2023 zugunsten des Vaters und lehnte die Rückführung der Kinder nach Deutschland ab. (mja)