Prozess gegen Schweizer Anwalt

Chef zieht sich immer wieder nackt aus: Angestellte klagt

Angry boss yelling at his young employee, she is stressed and feeling frustrated: bullying boss and mobbing concept
Eine Frau hat in der Schweiz gegen ihren Chef geklagt. Er soll sich vor ihr immer wieder nackt ausgezogen haben. (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto, demaerre

Sekretärinnen bekommen vieles zu Gesicht, das nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt ist. In diesem Fall wäre die Betroffene aber froh gewesen, wenn ihr der Anblick erspart geblieben wäre: ein Schweizer Anwalt entblößte sich regelmäßig vor seiner Angestellten. Jetzt geht es vor Gericht in Sankt Gallen um die nackte Wahrheit, berichtet das Portal „FM1Today“.

Chef legt alles ab, bis auf die Socken

Dem Bericht zufolge wohnen beide in derselben Gegend, kennen sich von Spaziergängen. Die Frau beschreibt den 20 Jahre älteren Anwalt als „sympathischen und etwas kauzigen Nachbarn“. Regelmäßig kommen beide ins Gespräch. Als der Mann erfährt, dass die Frau einen Job sucht, bietet er ihr einen an. Sie beginnt in seiner Kanzlei in der Ostschweiz eine Ausbildung zur Sekretariatsassistentin, so das Portal weiter.

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Schon nach kurzer Zeit wird ihr klar, dass der neue Chef etwas eigenwillig sei. Das Arbeitsklima sei laut „FM1Today“ stark von den Launen des Chefs abhängig gewesen. Bei schlechter Laune wird er bisweilen cholerisch, reagiert mit Wutanfällen auf Fehler seiner Angestellten.

Angeblich fühlt er sich freier, wenn er nackt ist

Seine Laune wird jedoch immer dann besser, wenn er seine Kleidung ablegt, heißt es weiter. Beim ersten Vorfall weist der Anwalt die Frau noch daraufhin, was gleich passieren werde. Er sei im Stress, ob es okay sei, wenn er sich ausziehe und nackt herumlaufe, heißt es in der Anklageschrift. Gesagt, getan, immerhin habe er die Socken angelassen. Vorfälle dieser Art häufen sich laut des Berichts bei Besprechungen. Er fühle sich „freier“, wenn er nackt ist, soll er ihr zur Begründung gesagt haben.

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Schließlich zeigt sie ihn an. Die Staatsanwaltschaft fordere eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten sowie eine Geldbuße von 20 Tagessätzen von 420 Euro, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Der Anwalt habe seine Autorität missbraucht und ausgenutzt, dass sein Opfer auf die Stelle angewiesen sei, so der Vorwurf. Nun muss das Gericht in Sankt Gallen entscheiden. (uvo)