Kinderpornografische Bilder kommentiertChatpartnerin von Christoph Metzelder: Verfahren eingestellt

Eine Woche nach der Verurteilung von Christoph Metzelder hat das Amtsgericht Hamburg ein Verfahren gegen eine Chat-Partnerin des früheren Fußball-Nationalspielers eingestellt. Die 42-Jährige muss nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Geldauflage von 500 Euro zahlen.
Großes Bedauern, Bilder nicht früher Polizei übergeben zu haben
Die Staatsanwaltschaft hatte der Hamburgerin vorgeworfen, sie habe im Sommer 2019 in einer Chat-Kommunikation kinderpornografische Bilder positiv kommentiert und sich durch Äußerungen, die mutmaßlich ein entsprechendes Interesse ausdrückten, um den Erhalt solcher Bilder bemüht. Die Frau hatte die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage zunächst abgelehnt. Daraufhin hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt, worüber das Amtsgericht nach Angaben des Sprechers zu entscheiden hatte.
Die Beschuldigte habe dabei über ihren Verteidiger die Tat eingeräumt und bedauert, das erhaltene Bildmaterial nicht schneller an die Polizei weitergeleitet zu haben. Die Hamburger Polizei hatte nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im Sommer 2019 einen Hinweis eines Dritten bekommen, wonach eine Frau kinderpornografische Dateien von Metzelder zugeschickt bekommen habe. Die Ermittler hatten die 42-Jährige daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.
Christoph Metzelder rechtskräftig verurteilt

Metzelder hat in dem Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Der 40-Jährige wurde am Donnerstag vergangener Woche zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts inzwischen rechtskräftig. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys verzichtet, das als Beweismittel sichergestellt worden war. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer, der RTL vor dem Prozess ein exklusives Interview gegeben hatte, hatte nach dem Urteil zunächst offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehme.
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Metzelder-Prozess: "Für mich hat er echte Reue gezeigt"
Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die mediale Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen noch am öffentlichen Leben teilnehmen können. Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. „Für mich hat er echte Reue gezeigt“, hatte die Richterin gesagt. Außerdem sei der bei Metzelder entdeckte Umfang der strafbaren Dateien im Vergleich zu anderen Fällen gering gewesen.
Strafverschärfend hatte das Gericht gewertet, dass unter den sichergestellten Dateien auch zwei Videodateien seien, die schweren sexuellen Kindesmissbrauch zeigen. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate auf Bewährung beantragt. Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem DFB-Trainer-Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt.
dpa / SBL