Frontman von 187 Straßenbande will nicht in den Knast
Berufungsprozess um Gzuz: Hat er absichtlich zugeschlagen?
von Nicole Ide und Julia Freistedt
Der Hamburger Rapper Gzuz will verhindern, dass er für 18 Monate ins Gefängnis muss, deshalb läuft seit Januar ein Berufungsverfahren am Landgericht in Hamburg.
Gzuz erscheint 10 Minuten zu spät
Obwohl ihm Knast droht, scheint Kristoffer Klaus, wie er mit bürgerlichem Namen heißt, die Prozessfortsetzung am Dienstag eher gelassen zu nehmen, denn er kommt 10 Minuten zu spät und wirkt locker. Der Frontman der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Straßenbande müsste eigentlich seit September 2020 seine 18-monatige Strafe wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes und Körperverletzung absitzen. Doch weil er gegen das Urteil aus dem Jahr 2020 angeht, wird der Prozess neu aufgerollt.
Körperverletzung: Absicht oder Versehen?
Am Dienstag geht es im Prozess um die Körperverletzung gegen eine junge Frau, deren Handy er angeblich mit der Hand wegschieben wollte. Die Geschädigte wollte damit ein Foto von ihm machen. Allerdings traf er sie so heftig im Gesicht, dass ihre Nase blutete und sie damit im Krankenhaus war. Nicole Dietrich, Vorsitzende Richterin, muss nun klären: War es Absicht oder Versehen?
Empfehlungen unserer Partner
Zeugin sagt aus
Für sein Opfer scheint die Sache allerdings bereinigt zu sein, da er ihr wohl ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt hat. Am Dienstag sagt allerdings zum Vorfall ihre ehemalige Freundin aus. Ihre Freundin hätte Gzuz vor einem Club gesehen. „Sie wollte unbedingt ein Foto machen und dann haben wir auch eins gemacht. Dann wollte sie ein Einzelnes haben, aber das wollte er nicht“, so die 21-Jährige. „Sie hat ihr Handy trotzdem rausgeholt und sie hat die Kamera angemacht. Und dann wollte er das Handy weg schlagen und hat sie dann an der Nase getroffen“, so die Zeugin K. Weiter. Ihre Freundin habe dann aus der Nase geblutet und geweint. „Und dann kam Gzuz und hat sich mehrmals entschuldigt“, sagt die Freundin des Opfers aus und erklärt aber auch: „Ich würde jetzt nicht sagen, dass er unbedingt ihre Nase treffen wollte“.
Anwalt empört sich gegen Protokoll
Nach dieser Zeugenaussage könnte man ein Versehen vermuten, deshalb hakt die Richterin nach und wendet sich erneut der Zeugin zu und schaut dabei ins Protokoll: „Sie haben damals gesagt: Er habe sie aus Versehen mit der Faust geschlagen.“ Daraufhin schreitet der Verteidiger Christopher Posch entschieden ein: „Das hat sie nie so gesagt, das Protokoll ist eine bodenlose Frechheit.“ Danach kann sich die Zeugin dann nicht mehr so genau erinnern. Am Ende der Zeugenbefragung wendet sich Gzuz an die Zeugin und sagt: „Ich wollte mich nochmal entschuldigen, für den Abend, der ist echt nicht gut gelaufen. Und auch, dass du nochmal hier her kommen musstest, das tut mir aufrichtig Leid.“
Alkohol, Marihuana und Kokain
Im weiteren Verlauf dieses Prozesstages geht es um die psychische Verfassung des Rappers und seinem bisweilen erheblichen Drogenkonsums. Dazu gehören wie Gzuz vor Gericht sagt „Alkohol, Marihuana, Kokain.“ Der Gangsterrapper gab zu, mindestens bei einer Verhandlung während des ersten Prozesses alkoholisiert gewesen zu sein und bekräftigte: Das wäre sicherlich nicht seine glorreichste Stunde gewesen. Sowohl Gzuz neues Auftreten als auch die abschließende Erklärung des Psychiaters könnten am Ende strafmildernd auf das Urteil wirken. Das Urteil gegen den Frontmann von 187 Straßenbande spricht die Richterin voraussichtlich Anfang März.