Gabriel F. rutschte mehrmals vom Köpfchen abBaby stirbt bei Zangengeburt: Arzt bekommt Bewährungsstrafe

Die Mutter wollte einen Kaiserschnitt, der Oberarzt nahm aber die Geburtszange.
Das Baby starb nur einen Tag nach der Geburt im Krankenhaus in Neuss. Das Landgericht Düsseldorf verurteilt Gabriel F. darum nun zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem brummte ihm das Gericht auf, fünftausend Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen. Der 58-Jährige wurde nach der Horror-Geburt wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
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Neuss: Arzt entschied, Baby per Zange zur Welt zu bringen
Laut Anklage soll die werdende Mutter am Morgen des 9. November 2022 in den Kreißsaal der Neusser Klinik gebracht worden sein. Weil sie starke Schmerzen hatte, soll sie zu dem anwesenden Klinikpersonal gesagt haben, dass sie einen Kaiserschnitt wolle.
Gabriel F. - der leitende Oberarzt damals – sei von einem Geburtsstillstand ausgegangen, wie er vor Gericht aussagte. Einen Kaiserschnitt verweigerte er der Frau aber zunächst. Das habe er als zu riskant betrachtet und entschieden, das Baby mit einer Geburtszange auf die Welt zu bringen.
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Baby starb nur einen Tag nach der Geburt
Die damals 29 Jahre alte Mutter des Kindes erklärte, dass sie mit dem Einsatz der Zange nicht einverstanden gewesen sei. Das soll Gabriel F. aber egal gewesen sein. Ohne weitere Aufklärung und gegen ihren Willen soll der Oberarzt die Zange benutzt haben – mit tragischen Folgen. Gabriel F. rutschte mit dem Gerät mehrmals vom Kopf des Kindes ab.
Am Ende musste das Baby doch per Kaiserschnitt geholt werden. Als das Baby zur Welt kam, wurde es mit schweren Kopfverletzungen sofort auf die Intensivstation gebracht. Am 10. November starb der kleine Junge an einem Schädel-Hirn-Trauma.
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Gericht: Arzt hat Tod des Kindes verursacht
Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gynäkologe die Zange ohne Einwilligung der Gebärenden nicht verwenden dürfen. Ihr Einsatz sei damit rechtswidrig und strafbar gewesen. Er habe zudem den Tod des Kindes zweifellos verursacht. Andere Ursachen seien nicht zu sehen. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Arzt gegen das Urteil in Revision geht, ließ der Verteidiger offen. (jgr, mit dpa)
































