Streit um Arbeitskampf

Bahn geht gerichtlich gegen GDL-Streik vor

An empty train station with the information sign and the German word
Der Bahnstreik über sechs Tage soll jetzt gerichtlich verhindert werden.
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Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den Streik der Lokomotivführergesellschaft GDL vor. Nach dpa-Informationen hat der Konzern am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf gestellt.

4000 neue GDL-Mitglieder seit Streikbeginn

„Auch nach den jüngsten Äußerungen der GDL geht es bei diesem Arbeitskampf offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden", teilte die Bahn mit. Bislang hat GDL-Chef Claus Weselsky jedes neue Angebot der Bahn ausgeschlagen und sich geweigert, zu verhandeln.

Denn es ist ein offenes Geheimnis: Die GDL-Führung will den laufenden Tarifkonflikt bei der Bahn auch nutzen, um ihren Einflussbereich auszuweiten: Die Gewerkschaft will nicht nur wie bisher die Lokführerinnen und Lokführer vertreten, sondern auch Beschäftigte in der Fahrzeuginstandhaltung, der Fahrweginstandhaltung, in den Netzbetrieben und auch in der allgemeinen Verwaltung. Stolz teilte GDL-Chef Claus Weselsky Donnerstagfrüh Streikenden vor dem Leipziger Hauptbahnhof mit, dass die GDL seit Beginn des Tarifkonflikts 4.000 neue Mitglieder verzeichnen konnte.

Die GDL will den laufenden Tarifkonflikt bei der Bahn also auch nutzen, um im Konkurrenzkampf mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu punkten. Im Gegensatz zur GDL hat die EVG mit der Deutsche Bahn bereits seit vergangenem Herbst einen Tarifabschluss bis Februar 2023 erzielt. Wegen des Fahrgast-Einbruchs in der Corona-Krise und der hohen Verluste der Bahn hatte sich die EVG auf eine Nullrunde für das Jahr 2021 eingelassen. Die Lokführer wollen aber die höheren Tabellengehälter und eine Corona-Prämie bereits in diesem Jahr.

Und die GDL-Führung will den Bahn-Mitarbeitern offenbar zeigen, wer härter im Austeilen ist. "Gerade in Betrieben, in denen es keine offensichtliche Mehrheitsverhältnisse gibt, könnten Arbeitskämpfe selber zum Terrain von Mitgliederwerbung werden", erläutert Florian Rödl, Arbeitsrechtler an der Freien Universität Berlin. "Gewerkschaften könnten versucht sein, durch Arbeitskämpfe die Mehrheitsverhältnisse zu ändern." Und genau das will die Deutsche Bahn jetzt offensicht auch mit Hilfe des Gerichts verhindern. (dpa/reuters/aze)