Totes Baby bei Hausgeburt

Nach fast acht Jahren: Prozessbeginn gegen Hebamme in Verden

07.11.2022, Niedersachsen, Verden: Die angeklagte Frau sitzt vor Prozessbeginn neben ihrem Anwalt Thorsten Osterkamp in einem Gerichtssaal im Landgericht Verden. Die Hebamme ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Sie betreute im Januar 2015 eine schwangere Frau während einer mehrtägigen Hausgeburt, bei der es zu Komplikationen gekommen ist. Dabei soll die Hebamme erkannt haben, dass es der schwangeren Frau und dem Baby zunehmend schlechter gegangen sei und das Leben des Babys ohne ärztliche Hilfe gefährdet sein könnte. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Prozess gegen Hebamme am Landgericht Verden gestartet
hcd kno, dpa, Hauke-Christian Dittrich

2015 nimmt eine Hausgeburt in Niedersachsen ein tragisches Ende: Das Kind kommt tot zur Welt. Die betreuende Hebamme soll während des Geburtsvorganges angeblich erkannt haben, dass es der Mutter und dem Kind zunehmend schlechter geht, jedoch keinen Rettungsdienst alarmiert haben. Die 1961 geborene Frau muss sich nun vor dem Landgericht in Verden verantworten.

Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Die Anklage ist davon überzeugt, dass das Kind überlebt hätte, wenn die Geburt zu Hause rechtzeitig abgebrochen und in einem Krankenhaus fortgeführt worden wäre. Der Prozess sollte eigentlich bereits 2020 beginnen, wurde damals aber aus unbekannten, organisatorischen Gründen verschoben. Den fast acht Jahre nach dem Vorfall beginnenden Prozessauftakt thematisierte auch der Richter: „Das ist kein Ruhmesblatt, was die Justiz jetzt vor sich hertragen muss.“

Hausgeburt dauerte lange - der Zustand verschlechterte sich

Während einer mehrtägigen Hausgeburt soll sich der Zustand von Frau und Kind zunehmend verschlechtert haben. Dies soll die Angeklagte auch erkannt und trotzdem keine notärztlichen Maßnahmen veranlasst haben. Ihr soll dabei bewusst gewesen sein, dass das Baby bei der weiteren Geburt sterben könne. Das Kind kam schließlich in einem Krankenhaus in Vechta zur Welt, jedoch tot. Das Neugeborene starb an Sauerstoffmangel. Angeblich will sich die Angeklagte umfassend äußern, sofern es ihre Erinnerung zulasse. Auch die Mutter des toten Kindes könnte als Zeugin auftreten, sie ist in dem Prozess Nebenklägerin, erklärte die Pressesprecherin des Gerichts im Gespräch mit RTL. (dpa/lsi)