Urteil in Hagen„Aufschieberitis“! Richterin muss jahrelang in den Knast
Erst urteilt sie selbst, dann wird sie verurteilt.
Immer wieder versteckt Kristina T. Akten und fälscht Protokolle, die Richterin landet auf der Anklagebank. Das Landgericht Hagen entscheidet: Die Juristin kommt hinter Gitter.
Richterin des Amtsgerichts Lüdenscheid belog Rechts- und Staatsanwälte
Um den Großteil ihrer Fälle kümmert sich Kristina T. gewissenhaft. Doch die weiteren werden ihr zum Verhängnis. Der Richterin werde vorgeworfen, „ab einem gewissen Zeitpunkt die ihr zugewiesenen Verfahren beim Amtsgericht Lüdenscheid nicht mehr ordnungsgemäß bearbeitet zu haben“, erklärt Sprecherin Désirée Kuhn-Pfeil vom Landgericht Hagen. Außerdem soll sie „dies durch verschiedene Handlungen verschleiert“ haben.
Die Richterin habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich um die Fälle schlicht nicht mehr kümmern können, heißt es weiter. Um nicht aufzufliegen, soll Kristina T. sogar Rechts- und Staatsanwälte belogen haben. Sie ist geständig.
Lese-Tipp: Zum Striptease verurteilt: Skandal-Richterin feiert exzessive Party in Gerichtsaal
Landgericht Hagen verurteilt Kristina T. zu Haftstrafe
Nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde im Jahr 2019 fliegt die Richterin auf. Bei einer Wohnungsdurchsuchung finden die Ermittler der Sprecherin zufolge im Keller Umzugskartons. Darin: lauter Akten, die nicht bearbeitet wurden.
Im November 2021 verurteilt das Landgericht Hagen Kristina T. zu drei Jahren und zehn Monaten Haft, unter anderem wegen Rechtsbeugung und Urkundenfälschung. Ein schwerer Schlag für sie: Wer zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, darf nicht mehr als Richter arbeiten. Kristina T. legt Revision ein.
Lese-Tipp: Prozess um ein totes Kind (2) – doch die Richterin scrollt die ganze Zeit in ihrem Handy
Richterin hat Prokrastination („Aufschieberitis“)
Der Bundesgerichtshof hebt die Strafe auf, weil sie zu hoch ist. Am Montag fällt das Landgericht Hagen zum zweiten Mal ein Urteil: zwei Jahre und zehn Monate Haft. Zwar leidet die Richterin laut einem Gutachter an Prokrastination, also „Aufschieberitis“. Eine anerkannte Krankheit ist das aber nicht. Ob Kristina T. erneut in Revision geht, ist noch nicht bekannt.