Keeper soll Österreicher krankenhausreif geschlagen haben

Anklage gegen Herthas Prügel-Torwart Marius Gersbeck

ARCHIV - 02.07.2023, Brandenburg, Stahnsdorf: Fußball: 2. Bundesliga, Testspiele, RSV Eintracht 1949 Stahnsdorf - Hertha BSC auf dem Stahnsdorfer Sportplatz. Herthas Torhüter Marius Gersbeck. (zu dpa: «Gersbeck erklärt Hertha-Rückkehr: Bauch wichtiger als Kopf») Foto: Soeren Stache/dpa - WICHTIGER HINWEIS: Gemäß den Vorgaben der DFL Deutsche Fußball Liga bzw. des DFB Deutscher Fußball-Bund ist es untersagt, in dem Stadion und/oder vom Spiel angefertigte Fotoaufnahmen in Form von Sequenzbildern und/oder videoähnlichen Fotostrecken zu verwerten bzw. verwerten zu lassen. +++ dpa-Bildfunk +++
Marius Gersbeck, inzwischen von Hertha BSC suspendierter Torwart
dpa, Soeren Stache

Jetzt wird es ernst für Herthas Prügel-Torwart Marius Gersbeck.
Gegen den von seinem Verein suspendierten Profi ist in Österreich Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben worden. Der Strafantrag sei beim Landesgericht Salzburg eingebracht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Salzburg mit.

Bei Verurteilung drohen bis zu fünf Jahren Haft

Die Hauptverhandlung soll am 28. September anberaumt. Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, einem Mann am 16. Juli am Rande des Trainingslagers der Berliner in Zell am See Faustschläge und Tritte versetzt zu haben.

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Das Opfer erlitt laut Anklage eine Augenhöhlenbodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom. Im Fall einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung droht Gersbeck Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Hat sich Gersbeck mit Prügel-Opfer außergerichtlich geeinigt?

Hertha hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Zuletzt erklärte der Club, dass man die juristischen Entwicklungen abwarte, bevor man über das weitere Vorgehen entscheide. Der Schlussmann war erst im Sommer als Hoffnungsträger nach Berlin zurückgekehrt.

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Gersbeck selbst hat sich zu den Vorwürfen bisher selbst nicht öffentlich geäußert. Medienberichten zufolge soll er sich mit dem mutmaßlichen Opfer außergerichtlich geeinigt haben. Das würde bedeuten, dass ihm zivilrechtlich keine zusätzliche Strafe drohen würde. (dpa/uvo)