Aus Angst vor Corona-Infektion

Darf ich mein Kind vor Weihnachten früher aus Schule und Kita nehmen?

Vorgezogene Weihnachtsferien oder Lernen bis zum Schluss? Corona Schulen
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Corona Schulen
Vorgezogene Weihnachtsferien oder Lernen bis zum Schluss?

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Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen

In vielen Familien mit Kita-und Schulkindern wird gerade heiß diskutiert: Sollen die Kleinen bis zum 23.12. in die Schule oder Kita gehen? Oder lieber in „vorweihnachtliche Quarantäne“, um Oma, Opa, Tante und Onkel nicht doch noch der Gefahr von Corona auszusetzen. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Brandenburg ist die Präsenzpflicht an Schulen für die Vorweihnachtszeit schon ausgesetzt. Anderswo machen sich Familien mit Schulkindern sogar strafbar, wenn sie die Kleinen nicht bis zum Schluss in die Schule schicken. Wir klären die wichtigsten Fragen: Was darf ich und was nicht? Mehr dazu im Video.

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Vorgezogene Weihnachtsferien oder Lernen bis zum Schluss

Klar ist: Kinder und Jugendliche können sich leicht in Schulen oder Kitas anstecken – auch vor Weihnachten. Trotzdem ist Jakob Maske vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte unbesorgt: Infizieren ja, aber "das ist kein Problem, wenn zu Hause alle Erwachsenen gut geschützt sind. Die Menge der Kinder und Jugendlichen, die sich anstecken, sind zwar von den Inzidenzen hoch, aber die Zahlen sind rückläufig, die Dynamik geht zum Besseren, insofern sind wir sehr optimistisch."

Trotzdem sorgen sich viele Eltern um das Weihnachtsfest. Sollte ich meine Kinder also vielleicht doch vorsichtshalber aus der Schule und Kita nehmen? Wir haben Rechtsanwältin Nicole Mutschke gefragt, sie erklärt, warum man da lieber vorsichtig sein sollte, denn unter Umständen kann es echt teuer werden kann.

Anwältin zu: Darf ich mein Kind früher aus der Schule nehmen Keine Präsenzpflicht?
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Keine Präsenzpflicht?
Anwältin zu: Darf ich mein Kind früher aus der Schule nehmen

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Kann ich mein Kind einfach so vor Weihnachten aus der Schule nehmen?

„Grundsätzlich muss man wissen: Es gibt in Deutschland die Schulpflicht und für diese Schulpflicht, so regeln das auch die Gesetze, sind die Eltern verantwortlich. Und wenn man dann eben nicht Sorge trägt, dass das Kind rechtzeitig zum Unterricht erscheint, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld bestraft. Das ist bei den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, das kann aber durchaus heftig sein. In NRW sind das zum Beispiel bis zu 5000 Euro.“

Im schlimmsten Fall könnte die Schule sogar veranlassen, dass die Kinder zu Hause von der Polizei abgeholt und in die Schule gebracht werden. Vermutlich aber nur bei wiederholtem Fernbleiben.

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Wie kann ich mein Kind legal von der Schulpflicht befreien?

„Wichtig ist zu wissen, dass man auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag bei der Schule stellt. Den auch sehr gut begründet, am besten noch ein Attest beifügt. Dann hat man die Möglichkeit, dass die Schule einem Antrag entspricht. Aber das ist auf keinen Fall einfach [...]. Allein Oma und Opa zu sehen und dabei die Gefahren möglichst niedrig zu halten, das war schon im letzten Jahr Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Das war in den wenigsten Fällen erfolgreich.“

Gilt die Anwesenheitspflicht auch für die Kita?

„In der Kita ist das eben sehr viel einfacher. In der Kita gibt es eben keine Pflicht die Kita zu besuchen. Entsprechend haben da die Eltern die freie Möglichkeit zu entscheiden: Schicke ich mein Kind in die Kita oder nicht.“

Und noch ein Tipp für alle, die über die Weihnachtsfeiertage in den Urlaub fahren: Eltern verstoßen auch gegen die Schulpflicht, wenn sie wissentlich in ein Hochrisiko- oder ein Virusvariantengebiet fahren und dann die Kinder wegen einer Quarantäne nach den Ferien nicht zur Schule schicken können. (khe)

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