"Manchmal können Kopfschüsse befreiend wirken"
41-Jähriger wollte wohl Ausländer und Polizisten töten – Prozessauftakt in Düsseldorf
Seit Montag (07.10.) steht ein 41-Jähriger vor dem Landgericht Düsseldorf. Der größtenteils geständige Mann soll geplant haben Ausländer und Polizisten zu töten.
Dafür hat der mutmaßliche Rechtsextremist Waffen umgebaut und gehortet. Vera Drees, Sprecherin am Landgericht Düsseldorf: "Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte spätestens seit dem Jahr 2019 zunehmend radikalisiert hat. Er hat sowohl rechtsradikales als auch antisemitisches Gedankengut verbreitet, dies unter anderem auch im Internet."
Waffe und Munition sichergestellt
Mönchengladbach, 2020: Der 41-Jährige mutmaßliche Rechtsextremist sieht die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung skeptisch. Zuhause in einer umgebauten Garage langweilt er sich offenbar und kommt auf dumme Gedanken. Vera Drees: "Der Angeklagte soll mehrere Waffen besessen haben. Die soll er auch teilweise selbst hergestellt haben und in einem Verschlag in seiner Wohnküche versteckt haben." Darunter eine Walther KKJ. Die Polizei stellt außerdem fast 800 Schuss Munition sicher. Mit seinen Taten will der Kfz- Mechaniker das Vertrauen in die Bundesrepublik erschüttern. So schreibt er es laut Anklage in die Chatgruppe. Außerdem: "Manchmal können Kopfschüsse befreiend wirken". Der polizeibekannte Mann gerät in den Fokus der Ermittler. Im Juli 2022 dann der Zugriff. Bei Prozessauftakt gesteht der Angeklagte weitestgehend. Verteidiger Gerd Meister: "Nachdem er aufgegriffen worden ist, diese Taten eingeräumt. Er hat im Prinzip sehr kleine Brötchen gebacken. Und der distanziert sich mit aller Entschiedenheit von dem Scheiß, den er damals erzählt hat. Der hat im Netz antisemitische und rassistische Dinge vorgebracht, die überhaupt nicht zu entschuldigen sind. Ich habe jedes Verständnis für die Anklage."
Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – Urteil Ende November
Die Absicht Menschen zu töten, hatte Martin A. angeblich nicht. Für die womögliche Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat sieht das Gesetz einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Die Richter müssen im Prozess die wichtigste Frage klären: Bestand beim Angeklagten tatsächlich der feste Entschluss Menschen zu töten? Oder waren es nur Hirngespinste. Eine Antwort darauf soll es bis Ende November geben. Denn dann fällt das Urteil.